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Hi,
ich bin etwas ratlos. Wer bekommt ein schriftliches Angebot? Der Anfrager oder der Geschäftsführer? Problem ist, daß man sich nach der Anfrage mit allen Beteiligten getroffen hat, um die Details zu klären.
Wer kann helfen?
Answer:
ich würde das Angebot an den Geschäftsführer schicken und im Anschreiben den Namen des Anfragers erwähnen. Der Geschäftsführer entscheidet bestimmt über dein Angebot .
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on Monday, February 1st, 2010 at 2:38 am and is filed under Firmen.
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