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die Haftpflicht ein oder kann die sich da rauswinden mit z.B.: "Ausgeschlossen sind
1. Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger
Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und
Gasgeräten,…
und da ja Waschmaschinen zu den erwähnten Elektrogeräten zählen und Versicherungen ihre Tricks haben, traue ich der Sache im Ernstfall nicht.
Answer:
Sie kann sich rauswinden wenn du die Wohnung verlassen hast. Denn du hast fahrlässig ein Gerät ohne Aufsicht betrieben. Bei dem Fall zahlt die Versicherng nie. Bist du in der Wohnung bekommst du es ja irgendwann mit und drehst den Hahn zu. Dann zahlt sie.
Also ab in den Baumakrt und besorg dir einen Wasserstop für solche Fälle.
Answer:
Die Haftpflicht tritt nur ein, wenn Du Schäden am Eigentum anderer verursachst.
Leitungswasserschäden deckt im Eigenheim die Gebäudeversicherung. (muß man aber extra zahlen und versichern)
Wie es in einer Mietwohnung ist, weiß ich nicht.
Answer:
ohne eingebautem wasserstopper zahlt keine einzige versicherung.
This entry was posted
on Saturday, October 18th, 2008 at 2:33 am and is filed under Versicherung.
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