14
Apr

Hallo,

meine Freundin hat einen kleinen Laden und dort jemanden beschäftigt und da dieser innerhalb der ersten zwei Wochen nur 4 Mal erschienen ist, dann 2 Tage Urlaub genommen hat, zwei Tage überhaupt nicht erschien und dann irgendwann ein Krankenschein eintraf hat sie ihn gekündigt (wohlgemerkt innerhalb der Probezeit).
Nun bekam sie vom Arbeitsgericht ein Schreiben, dass sie den vollen Monatsgehalt an den "Arbeiter" zahlen soll.

Ist das denn in Ordnung ?

Hatte jemand einen ähnlichen Fall ?

MfG


Answer:
1. Vom Arbeitsgericht bekommt sie nur etwas, wenn sie auch dazu verurteilt wurde und es eine Verhandlung gab! Sonst muss sie das nicht beachten!

2. In den ersten 4 Wochen hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall! http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.h… Absatz(3), er muss dafür Krankengeld beantragen

3. Urlaubsanspruch besteht in den ersten 6 Monaten auch keiner, nur wenn das Verhältnis fortgesetzt wird oder bei Beendigung, dann anteilmäßige Auszahlung

4. Kündigungsfrist (wenn keine Tarifbindung vereinbart ist) 14 Tage zum 15. oder Monatsende während der Probezeit, sonst gemäß Tarifvertrag! Frist beginnt ab Zugang beim Arbeitnehmer.

5. Verhaltensbedingte fristlose Kündigung wäre durch aus gerechtfertigt!

Rein vom rechtlichen her hat er Anspruch auf Vergütung für die 4 Tage, die er da war und für die Dauer der Kündigungsfrist (nicht wenn er noch einen "Kr.-Schein" hat). Ich würde der Freundin hier dringend empfehlen, noch NACHTRÄGLICH fristlos zu Kündigen! Er hat in dem Fall als Arbeitnehmer recht schlechte Karten vorm Gericht mit dem Verhalten wenn er Klage einreichen möchte vorm Arbeitsgericht.

" hiermit Kündigen wir das bereits am (..) gekündigte Arbeitsverhältnis fristlos aus verhaltensbedingten Gründen " ggf näher ausführen

Auch das Amt spielt dann nicht mit und erteilt eine Sperre für Ihn! Und in der evtl Arbeitsbescheinigung für das Amt das auch so darstellen: Gab es Gründe im Verhalten für die Kündigung? mit JA beantworten!

Eine Kündigung sollte für so einen Fall lauten:

(…) hiermit Kündigen wir das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt fristlos, hilfsweise zum nächst möglichen Termin (…)


Answer:
Also, ich bin keine Juristin, aber man hat pro Monat Anspruch auf 2 Urlaubstage. Trotzdem ist der Arbeitgeber sicher nicht verpflichtet, grundlos nicht erbrachte Leistung zu bezahlen. WEnn das Arztattest den ZEitraum der Fehlstunden abdeckt, müssen sie aber bezahlt werden.

Answer:
kein monatsgehalt aber ich denke die 10 tage sollte sie ihm zahlen… oder hat der die 6 tage unentschuldigt gefehlt… dann würde ich ihm 4 tage zahlen

Answer:
Ja, sie muss ihn leider für die Zeit bezahlen in der er noch bei ihr angestellt war, also bis zur Kündigung.
Wenn er zehn Tage angestellt war, und er dann eine fristlose Kündigung bekommen hat, dann muss sie ihn auch nur für diese zehn Tage bezahlen. Wer weiß was er dem Anwalt alles erzählt hat.

Answer:
Sie soll ihm nur die hälfte geben..besser als gar nix…

This entry was posted on Tuesday, April 14th, 2009 at 1:22 am and is filed under Karriere. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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