Feb
Hallo,
habe einen BVertrag abgeschlossen,10000€,mir wurde gesagt,ich zahle 40€ ein,d.h. 40% zahle ich ein,60% Staat/Arbeitgeber…mein Chef zahlt 13 €. Wollte insges. 40€ haben,daher habe ich 27 € "draugepackt",nun sagte sie,ich könne jederzeit da an das geld rangehen,aber den rest dann natürlich als kredit,nun ist es so,man sagt ja der staat "schenkt" einem etwas,aber was denn? Wann kann ich den Kredit nun bekommen,also ausgezahlt… ?!!Dauert das nun ca. 17 Jahre,bis ich davon etwas "habe"?!?!
Bitte helft mir,achja sie schrieb noch was von 8,8% (Wohnungsbauprämie sagte sie glaub' ich) Sie fragte,wieviel ich verdiene,ob ich bauen möchte….
Bin um jeden Tip dankbar… was ist denn nun der Vorteil des B.vertrages?!?! Dachte ich versteh es,aber i.wie kommen nun zweifel auf ![]()
Answer:
Bei einem Bausparvertrag hast du zwei Möglichkeiten:
1. Als Sparanlage
Bei diesem Modell zahlst du 6 Jahre lang ein, z.B. deine 40 Euro. Dann bleibt der Vertrag 1 Jahr lang beitragsfrei stehen. Nach Ablauf kommt er zur Auszahlung, dein eingezahltes Kapital plus Überschüsse.
2. Als wohnwirtschaftlich zu nutzender Kredit
Hierbei musst du 40 oder 50% der Bausparsumme (von Anbieter zu Anbieter verschieden), in deinem Fall 10.000 Euro, einzahlen. Dann kannst du de Bausparsumme als Darlehen beantragen. Dieses Darlehen darf aber nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden; also: Reovierung, Anbau, Bau einer Garage, usw. NICHT: neues Auto, Urlaub, Spielcasino! Auch der Kauf einer neuen Küche oder Möbel fällt nicht unter "wohnwirtschaftliche Verwendung"!
Nur bei 2. erhältst du auch die Wohnungsbauprämie!
Bei 1. kannst du versuchen, die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen, sofern dies für dich zutrifft.
Der Vorteil des Bausparers ist, dass du von Anfang an weißt, wie hoch dein Zinssatz ist, wenn du das Darlehen in Anspruch nimmst, und wie hoch die Raten der Rückzahlung. Allerdings sind die Bankkonditionen zurzeit auch nicht schlechter. aber in einigen Jahren kann das schon wieder anders aussehen. Als Sparform wohl nur für Hartgesottene Niedrigzinsromantiker attraktiv.
allerdings macht er auf jeden Fall dann Sinn, bevor man seine VL (in deinem Fall 13 Euro) verschenkt! Man kann aus eigenen Mitteln etwas drauflegen, man muss aber nicht.
Ich würde dir empfehlen, den Vertrag nur mit der VL des AG zu speisen. Die 27 Euro Differenz legst du lieber in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung an.
Answer:
Hallo,
bei einem Bausparvertrag:
(1) … wird ersteinmal eine Abschlussgebühr erhoben, die z.B. 1,0 oder 1,6% der Bausparsumme ist, hier z.B. bei 1,6% = 160,00 Euro Kosten.
(2) Erst wenn Du (oder andere) diese z.B. 160,00 Euro eingezahlt haben, taucht Geld auf dem Bausparkonto auf.
(3) Nach ein paar Jahren ( z.B. nach 7 oder auch mehr ) wird der Bausparvertrag "zuteilungsreif", erst dann kannst Du auch einen Kredit nutzen.
(4) Der Kredit den Du erhältst ist zumeist das selbe, was Du vorher - nach Abzug der o.g. Abschlussgebühr - angespart hattest. Du sparst bis zur Hälfte Deiner Bausparsumme, also 5.000,00 und würdest dann nach z.B. 7 Jahren zusätzlich einen Kredit in Höhe von 5.000,00 nutzen können (mit günstigen %).
(5) Solange der Bausparvertrag noch nicht „zugeteilt“ ist, kannst Du nur ggf. an das von Dir angesparte Geld ran (aber: Gebühren!).
(6) Einzahlen kannst Du oder Dein Arbeitgeber aus den sog. Vermögenswirksamen Leistungen.
(7) Nur wenn Du es dann auch beantragst, zahlt der Staat jedes Jahr eine Bausparprämie (auch „Wohnungsbauprämie“ genannt) von 8,8% auf maximal 512 € Einzahlungen pro Jahr an Ledige und auf 1.024 € an Verheiratete.
(8) Leider musst Du häufig auch noch eine jährliche Gebühr, von z.B. Euro 15,00 (bei mir) für die Kontoführung des Bausparvertrages zahlen.
Vorteile:
pro: günstige Darlehensgebühren
pro: Wohnungsbauprämie vom Staat
pro: einst/manchmal höhere Zinsen als ein Sparbuch, also wirklich eine Alternative dazu (Der Grund warum ich meinen Alten habe und 4,2% erhalte.)
pro: Kann als Wohn-Riestern evtl. Hartz-IV sicher sein.
contra: Abschlussgebühr
contra: Gebühren: jährliche, wenn Du mal zwischenzeitlich an einen Teil Deines Geld musst, u.s.w.
contra: Nutzt Du Teile des Geldes vor Ablauf der sog. "Bindungsfrist" (ich glaube 7 Jahre) nicht für bauliche Massnahmen (auch eine Einbauküche geht) musst Du Anteile der erhaltenen Wohnungsbauprämie zurückzahlen.
Obiges sind meine Erfahrungen, ich bin aber kein Fachmann, Vertreter, o.dgl., also alles ohne Gewähr.
Ich hoffe es hilft, den "Nebel" zu lichten.
Grüße
Sven