30
Jun

ist es ein Mietkautionskonto?

Wenn ja, keine chance die Vermieterin muss der Auszahlung zustimmen, dient als Sicherheit der Wohnung, wenn du irgendwas kaputt machst! Wenn du Ausziehen möchtest ist das kein Problem, wenn alles in der wohnung ok ist, muss sie dir das Sparbuch geben, ebenfalls bei der Bank unterschreiben.

Ist es ein ganz normales Sparbuch, geh am besten in die Bank dort wird es gesperrt, bei meiner Bank kostet es 13 Euro. Dauert auch nicht lange, musst einiges unterschreiben und fertig, evlt noch ausweis vorzeigen.


Answer:
ich glaube du must es erst einmal sperren lassen und als verloren melden.

aber das wäre betrug, sicherlich gilt das hinterlegen beim vermieter als mietsicherheit, oder?


Answer:
ich denk,es wird schon eine möglichkeit geben.

natürlich nix was schnell geht,eher die bürokratische variante…

die müssen ja erstmal rauskriege,wlches sparkonto es ist,auf welchen namen,ob du berechtigt bist etc…

frag einfach mal die netten leute am schalter deiner bank,die erklären dir dann,was du alles nachweisen musst,um an dein geld zu kommen.


Answer:
Ja, Du must Dich ausweisen.

Geh zu der Filiale, wo Du bekannt bist.


Answer:
Grundsätzlich wird von Sparkonten nur gegen Vorlage des Sparbuches ausgezahlt. Ist das Sparbuch verloren, kann ein Ersatzbuch mit neuer Kontonummer ausgestellt werden. Die alte Urkunde wird für kraftlos erklärt. Wie lange das Verfahren dauert, hängt von der Höhe des Guthabens ab. Wichtig ist, den Verlust des Sparbuches unverzüglich bei der Bank / Sparkasse zu melden.

Answer:
Wenn Du persönlich bekannt bist, Dich ansonsten ausweisen kannst und den Verlust glaubhaft machen kannst geht das. Du hast ja eine Sparbuchnummer, die auf Deinen Namen läuft.

Wenn Du nicht bekannt bist musst Du durch die bürokratische Mühle, aber es ist möglich.

Wenn Du aber sicher weißt, dass es die Vermieterin hat wäre es Betrug, vor allem wenn Du es eigentlich als Mietkaution hinterlegt hast; dann hast Du kein Zugriffsrecht - Du würdest Dich strafbar machen.


Answer:
nein

Answer:
Wenn es Deine Vermieterin hat, dürfte es ein Kautionssparbuch sein. Das bekommst Du - mit Zinsen - erst nach Deinem Auszug, sofern Du keine Schäden hinterlassen hast und Deine Miete und Nebenkosten gezahlt hast - dafür ist das nämlich da.

Und in den Unterlagen der Bank steht auch genau DAS!!!

Nach Deinem Auszug kann die Vermieterin trotzdem noch einen Teil des Guthabens für ausstehende Nebenkostenabrechnungen einbehalten, jedoch nicht länger als 6 Monate.

bb - Immobilienverwalterin


Answer:
Ich weiß nicht, ob es rechtens ist, daß ein Sparbuch bei der Vermieterin hinterlegt werden muß. Ich kenne die Version mit einer Mietskaution, die verzinst angelegt wird und bei Auszug ausgezahlt werden muß - incl. Zinsen.

Ich weiß, daß du dein Geld auch ohne Sparbuch abheben kannst, wenn du dich ausweisen kannst und im Bankensystem nicht ein Vermerk steht, welches dieses ausschließt.

This entry was posted on Monday, June 30th, 2008 at 8:01 am and is filed under Persönliche Finanzen. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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