26
Feb

Hallo!

Ich habe bereits einen Minijob und spiele mit dem Gedanken, mir noch einen 2. zu suchen.
Bei meinem jetzigen Job verdiene ich ca. 240 Euro.
Da ich nicht verheiratet/familienversichert bin, muss ich meine Krankenkasse+Pflegeversicherung im Moment aus eigener Tasche zahlen (freiwillige Versicherung). Das sind im Monat ca. 140 Euro.

Wenn ich jetzt mit 2 Minijobs über die 400 Euro-Grenze komme, wird es ja sozialversicherungspflichtig, soviel weiß ich.
Nur was genau für Versicherungsabgaben zählen dazu?
Bin ich dann auch gesetzlich krankenversichert, mit einem geringeren Beitrag für die KK und Pflegeversicherung?
Oder muss ich weiterhin freiwillig versichert bleiben und die 140 Euro dafür zahlen?

Sorry, ich blick da nicht ganz durch, wäre dankbar für eine Antwort.

LG


Answer:
Ich habe Dir mal was kopiert und stelle es für Dich hier rein:

Mehrere Minijobs

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen).

Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.

Beispiel

Herr G. arbeitet regelmäßig seit 1. Juni beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro.

Einen Monat später, am 1.Juli beginnt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob und erhält dort monatlich 300 Euro.

Herr G. ist für den Monat Juni noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst 400 Euro nicht übersteigt. Die Beschäftigung ist ein Minijob. Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch insgesamt die 400 Euro Grenze (400 + 300 = 700).

Ab dem 1. Juli sind beide Beschäftigungen keine versicherungsfreien Minijobs sondern sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

————————————–…

Das heißt dass Du ab dann in allen Zweigen der Sozialversicherung Beiträge bezahlen musst oder wie in Deinem Fall darfst.

Weitere Infos findest Du unter:

www.minijob-zentrale.de

Da kannst Du auch einen Anruf bestellen und Dir von den Leuten des Callcenter dort weitere Fragen beantworten lassen. Gratis natürlich.

Viel Glück im neuen Job!


Answer:
ab 400,01€ besteht versicherungspflicht und d bezahlst für deine kv ca. 30,00€. das ganzist auch für dein arbeitgeber günstiger, denn er zahlt anstatt 120,00€ pauschalabgaben für einen 400,00€-jober nur ca. 90,00€ sv-abgaben…

Answer:
Rufe bei der Hotline der Minijobzentrale an, Es kommt darauf an, wieviel Du darüber kommst, da es eine Gleitregelung gibt. Normalerweise bist Du dann nicht mehr im Minijob und musst voll KK und Steuer bezahlen. Die Leute dort sind sehr nett.

Answer:
Verdienste aus beiden Arbeitsstellen werden zusammen gezählt und daraus ergibt sich der Bertrag den du an die Kk zahlen musst.

Answer:
Ab 400,01 € beginnt die SV-Pflicht die auch KV beinhaltet.

Answer:
ich denke, du bekommst sicher noch unterstützung vom amt, denn so kann ja niemand überleben. am sinnvollsten ist es, mit der kk mal zu reden.jeder muss kk und pf versichert sein. normal geht das von deinen brutto arbeitslohn mit ab. wenn du von der arge lebst, zahlen die die beiträge ja.

Answer:
Das Beste ….frage nach beim Arbeitsamt, die wissen ganz genau Bescheid…was ..wann… wie…..wieviel….usw

This entry was posted on Thursday, February 26th, 2009 at 1:58 am and is filed under Steuern. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

Leave a reply

Name (*)
Mail (*)
URI
Comment