13
Apr

Bin gerade bei meiner Steuererklärung 2008. Dort habe ich bei einem Arbeitgeber bis zum 31. Mai gearbeitet. Der entsprechende Bruttolohn wurde mir auch auf meiner Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt. Nur habe ich meinen Lohn für Mai nie erhalten da mein Chef zahlungsunfähig war. Ich habe auch von keiner anderen Stelle Geld bekommen, da ich glücklicher Weise am 01. Juni bei einem anderen Arbeitgeber anfangen konnte.

Was muss ich denn nun in meiner Steuererklärung angeben?


Answer:
Wenn du wegen der Insolvenz deinen Lohn bzw. das Gehalt nicht bekommen hast, dann hat dein AG auch keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben abgeführt. Dies müsste dem FA bekannt sein. Lass die entsprechenden Zeilen einfach frei, gehe wenn möglich selbst zum FA und erkläre denen diesen Sachverhalt. Alles weitere wird sich dann klären.

Wenn du die Unterlagen einsendest, dann lege eine entsprechende Notiz dazu oder du rufst dein zuständiges FA vorher an und fragst wie du dich verhalten sollst.


Answer:
Wenn dein alter Arbeitgeber in Insolvenz gegangen ist, so wurde mit großer Wahrscheinlichkeit ein Insolvenzverwalter bestellt. Dieser ist vom Gesetz her verpflichtet für dich eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung" aus zu stellen, mit dem Hinweis das für den Monat Mai keine Gehaltszahlung erfolgt ist und somit auch keine Steuern und Sozialabgaben abgeführt worden.
Sollte dir der Name des Insolvenzverwalters nicht bekannt sein, kann dieser beim zuständigen Amtsgericht erfragt werden.

Normalerweise zahlt das Arbeitsamt dir Insolvenzgeld bis zu 3 Monate und Du bekommst eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitsamt.

Sollte nichts dergleichen zutreffen, nämlich das Du nur einfach kein Geld bekommen hast, bitte deinen alten Arbeitgeber darum das er Dir eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung" austellt und ein kurzes Beischreiben dazufügt, das für Mai kein Lohn / Gehalt geflossen ist und auch keine Abgaben abgeführt wurden.

Andernfalls macht sich dein alter AG strafbar, da er ja deine Kosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzt.

Von deinem Jahresarbeitslohn der in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist, ist der austehende Lohn sowie die Sozialabgaben und Steuern nicht anzugeben.
Da Du jedoch zur Arbeit gefahren bist können die Aufwendungen hierzu (z. Bsp.: Fahrten Wohnung / Arbeit) abgesetzt werden, da diese zur Sicherung und Erhaltung des Arbeitsplatzes notwendig waren.

Lege deiner Steuererklärung eine Schilderung des Falls für den Monat Mai bei und bitte darum für Mai keinen Bruttolohn / Steuern u. Sozialabgaben anzusetzen.
Sollte das Finanzamt nicht darauf eingehen >>> das siehst Du wenn du den Steuerbescheid in Händen hälst <<< (Höhe Arbeitslohn, Sozialabgaben und Steuern) kannst Du innerhalb eines Monats, ab Zustellung des Steuerbescheides, Einspruch einlegen.
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Es kann natürlich sein das Du nur keinen Lohn erhalten hast, dein alter AG aber trotzdem Steuern u. Sozialabgaben abgeführt hat. Dann Kannst Du diese natürlich in der Steuererklärung ansetzen, was zu einer höheren Rückerstattung führt.
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Dies ist alles im Vorfeld abzuklären. Eventuell über den Steuerberater deines alten AG.


Answer:
…also, Marina hat recht. Ergänzend hierzu:

Wenn die LSt-Bescheinigung den Mai-Lohn enthält, ist sie falsch und muss geändert werden. Das ist auch einklagbar.

Wenn in einem späteren Jahr der Mai-Lohn nachgezahlt wird, dann ist dies ein rückwirkendes Ereignis. Dein ESt-Bescheid 2008 wird dann von Amts wegen geändert (Achtung Experten: Festsetzungsfrist beginnt - nur für diesen Punkt - neu zu laufen, § 175 (1) Satz 2 AO).

Aber bis dahin gibst du an, was du in dem Jahr bekommen hast.

Nochmal an die Experten:
Warum ist es ein rückwirkendes Ereignis? Weil im § 11 (1) Satz 3 in Verbindung mit § 38a (1) Satz 2 EStG der Zuflusszeitpunkt abweichend von § 11(1) Satz 1 EStG geregelt ist.


Answer:
Arbeitslos.
Warum hast Du keinen Antrag auf ALG I oder ALG II gestellt?

This entry was posted on Monday, April 13th, 2009 at 11:22 am and is filed under Steuern. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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