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Apr

Warum ist man nach HGB nicht zur Buchführung verpflichtet, wenn man einen Gewinn unter 50.000 Euro aus Sportartikel-verkauf hat?
Ich dachte man ist Kaufmann nach §238 und somit zur Buchführung verpflichtet. Wie hoch die Gewinne, Umsatz usw. sein sollen steht doch nur in der Abgabenordnung. Ich hätte gedacht man ist buchführungspflichtig nach HGB aber nicht vor dem Finanzamt.
Wer kann mir den Sachverhalt erklären?
Außerdem möchte ich noch wissen wofür das Zeichen ./. gebraucht wird und was ein Kontokorrentkonto ist.
Vielen Dank für Eure Mühe


Answer:
…also, die Brücke ist eigentlich einfach. Sieh dir mal den 238 an, da heißt es

"Jeder Kaufmann ist verpflichtet,….."

Und was ein Kaufmann ist, steht in §§ 1-6 HGB. Wir sind hier im § 1.

"Kaufmann … ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt."

Aha, und was ist ein Handelsgewerbe?

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb."

So, und jetzt kommt die Ausnahme: "…es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

Sodele. Es ist also nicht die starre Größe von 50.000 oder so, sondern die Erfordernis eines in kaufmännischer Weisie eingerichteten Geschäftsbetriebes.

Und leider ist auch das ein dehnbarer Begriff. Deshalb steckt in dem gerade verabschiedeten BilMog eine neue Regel, die dem § 141 AO nachempfunden ist. Danach ist nicht mehr buchführungspflichtig, wer die Größen nicht überschreitet. Ich hab das Gesetz in seiner verabschiedeten Fassung noch nicht gesehen und kenne deshalb die genauen Zahlen nicht. Es waren mal die Zahlen, wie sie auch in der AO stehen, im Gespräch.

Dese neue Regel, die im § 242a HGB steckt, funktioniert aber anders als die AO. Nach der AO bist du erst buchführungspflichtig, wenn das Finanzamt hierzu auffordert, und selbst da erst ab dem folgenden Jahr.

Nach HGB bestehen entweder die Voraussetzungen oder eben nicht - mit der jeweiligen Folge. Aber vielleicht hat man da ja nachgebessert, ich bin neugierig.


Answer:
Kann dir leider keine Antwort zu dem ersten Teil deiner Frage geben aber das Zeichen ./. ist das Minus-Zeichen und soweit ich wei ist ein Kontokorrentkonto ein normales Konto bei einer Bank, also so wie ein Girokonto.

This entry was posted on Sunday, April 12th, 2009 at 2:22 pm and is filed under Steuern. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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