22
May

Moin,

kennt ihr euch damit aus?
Schreibe nächste Woche ne Klausur in Wirtschaftsprozesse?

Hab aber keine vernünftige Übersicht z.b. - Gründung
- Haftung
-usw.
Habt ihr da was?

Google bringt auch nichts.

Danke


Answer:
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) > Kapitalgesellschaft

Gründungsmitglieder: Mindestens eine Person (Teilhafter)

Stammkapital: *= Stammkapital = gekennzeichnetes Kapital
Gesellschafter sind mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt (Mindeststammeinlage: 100,00 €9
*Stammkapital beträgt mindestens 25.000,- €
* die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Kapitaleinlage kann in bar, in Sachwerten, usw. eingebracht werden

Haftung: *keine persönliche Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH
*Gesellschafter haften nur beschränkt mit ihrer Stammeinlage
Gesellschaftsvertrag: *Zur Errichtung der GmbH ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (=Satzung) notwendig, der von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden muss
*Inhalte: Firma, Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals, Höhe der Stammeinlagen der Gesellschafter

Firma: *Personen-, Sach-, Misch-, Phantasiefirma möglich
*Immer: Zusatz GmbH!
* HR-Eintragung notwendig (konstitutiv = rechtserzeugend): in Abteilung B

Einrichtung der GmbH: Notwendig:
*notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (=Satzung)
> Vor dem HR-Eintrag gilt unbeschränkte, unmittelbare und solidarische Haftung der Gesellschafter!
*Vor der Eintragung ins HR muss erledigt sein:
> Mindestzahlung von 25% auf Stammeinlage
> mindestens jedoch 12.500,- € insgesamt

Entstehung der GmbH: erst nach dem HR-Eintrag haftet das Gesellschaftsvermögen (beschränkte Haftung), nicht mehr die Gesellschafter!

Organe der GmbH
Als juristische Person handelt die GmbH durch Organe!

Geschäftsführer: *Leitendes Organ der GmbH
*Bestellung durch die Gesellschafterversammlung
*Ausscheiden durch Abberufung und Kündigung
*Geschäftsführer der GmbH können Gesellschafter der GmbH oder andere Personen sein (auch Kombination möglich)
Aufgaben: > Vertretung = Außenverhältnis
*alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäfte
*Beschränkungen gegenüber Dritten unwirksam
*bei mehreren Geschäftsführern: Gesamtvertretung
>Geschäftsführung = Innenverhältnis
*Haftung: entstehen für die GmbH durch Pflichtverletzungen der Geschäftsführer Schäden, so haften diese gesamtschuldnerisch = solidarisch

Gesellschafterversammlung = Gesamtheit aller Gesellschafter:
*beschließendes Organ der GmbH
*Beschlussfassungen grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen
*je 50,00 € Geschäftsanteil = 1 Stimme
*Rechte: >Satzungsänderungen (mit 3/4 - Mehrheit)
>Auflösung der GmbH
>Feststellung Jahresabschluss und Gewinnverwendung
>Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer
>Bestellung vonProkuristenn und allg.Handlungsbevollmächtigten

Aufsichtsrat: *Erst bei GmbH´s mit mehr als 500 Arbeitnehmern
*Kontrollierendes Organ
*Aufgaben: "Bestellung, Überwachung, Abberufung des Geschäftsführers; > Prüfung des Jahresabschlusses, des Lagerberichts, …;> Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung"

Pflichten der Gesellschafter: *Leistung der Stammeinlage
*Nachschusspflicht (z.B. wenn GmbH Kapital für Investoren benötigt)

Rechte der Gesellschafter: *Recht auf Gewinnanteil
*Auskunfts- und Einsichtsrecht in Bücher
*Geschäftsführungs- und Vertretungsrecht

Gewinnverteilung: *Verteilung nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile
*Andere Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich

Auflösung: *Durch Satzungsbestimmung, z.B. Zeitablauf
*durch Gesellschafterbeschluss (3/4 - Mehrheit)
*durch Insolvenzverfahren

Vorteile: *nur geringes Startkapital nötig (25.000,-€)
*beschränkte Haftung
*Gründung bereits mit einer Person möglich
*Enges Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern (oft Gesellschafter = Geschäftsführer)
>keine Abstimmungsprobleme

Nachteile: *geringe Kreditwürdigkeit durch beschränkte Haftung


Answer:
"Nachteile: *geringe Kreditwürdigkeit durch beschränkte Haftung"

@candee

…also, in der Praxis wird dieser Nachteil oftmals ausgeglichen, indem das Kreditinstitut die Gesellschafter mitverpflichtet, beispielsweise durch Bürgschaft.

Im Ergebnis bleibt die beschränkte Haftung dann lediglich bei den Lieferanten kleben.


Answer:
Das steht in den betriebswirtschaftlichen Lehrbüchern.
Frag einen Buchhalter oder Steuerberater, bzw. in Deinem Ausbildungsbetrieb.

This entry was posted on Friday, May 22nd, 2009 at 8:22 pm and is filed under Firmen. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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