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May
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hallo ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mit helfen
ich bin verheiratet, und habe mit meinem Ehemann Zusammenveranlagung gewählt, er arbeitet als Heizungsbauer. Nun habe ich gelesen das mein Grundfreibetrag der Einkommenssteuer 15.328 € beträgt. Muss ich dies trotzdem dem Finanzamt melden? Und was muss ich genau tun, wenn mein Gehalt aus selbständiger Arbeit diesen Grundfreibetrag übersteigt?
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet…
Answer:
Das ist nicht DEIN Grundfreibetrag, sondern euer GEMEINSAMER
(bei Zusammenveranlagung).
Und dieser dürfte schon allein vom Einkommen deines Mannes überschritten sein.
Es ist egal wer selbständig ist.
Es wird ALLES zusammengerechnet.
Abzüglich Freibetrag, Aufwendungen und bereits gezahlten Steuern ergeht dann der Steuerbescheid (Nachzahlung oder Erstattung, je nachdem).
Und nochmal:
Es ist NICHT dein Freibetrag, sondern euer GEMEINSAMER!
Answer:
Du musst alles dem Finanzamt melden und wenn du unter dem Freibetrag liegst wird das dort genauso berücksichtigt wie wenn du über diesem Betrag liegst. Wenn du es nicht meldest kann es dir als versuchten Steuerbetrug ausgelegt werden.
Es kann nicht schaden ehrlich zu sein, dann kann euch hinterher auch niemand noch irgendwelche Zahlungen nach Jahren berechnen wollen.
Gruß
Franky
Answer:
Wenn Du selbständig bist, dann bist Du auch verpflichtet 0 Einkommen oder negatives Einkommen in der Erklärung aufzuführen. Wenn Du von der Umsatzsteuer nicht befreit bist (UStG §19 Kleinunternehmerregelung), müßtest Du sogar Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder quartalsweise einreichen.
Wenn der Freibetrag überschritten wird, mußt Du die Steuern an das Finanzamt abführen. Die werden nach der Berechnung dann eine Forderung stellen.
Eigentlich solltest Du monatlich aus den unternehmerischen Gewinnen eine Rücklage für die Steuern bilden, wenn Du nicht in der Lage bist, Steuern zu bezahlen, falls welche fällig werden, ist Dein Unternehmen insolvent.
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on Sunday, May 24th, 2009 at 2:22 pm and is filed under Steuern.
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