24
May

Hallo, Frage:

Mein Bruder arbeitet seit 3 Jahren für ca. 1.400 € Netto Fest Angestellt! Fährt mit eigenem PKW täglihc 18 Km zur Arbeit.

Ich habe für mein Bruder für 2007/ 2008 Einkommensteuererklärung gemacht. Die 2 Bescheide sind nun auch angekommen, aber komme mit der Enfernungspauschale nicht zurecht (vom verstehen wie dies berechnen). Zu wenig oder gar vergessen auszuzahlen??

2008:
Berechnung laut Schreiben:
221 Tage x 18 Km x 0,30 euro= 1.193,40 €

Ist dass der Betrag, den er zurückbekommen würde (dumm frag) oder wird das noch irgendwie anders berechnet, so dass VIEL weniger rauskommt.

DENN: Einkommensteuer (77,- €), Solizuschlag, versicherungen etc. wurden alles berechnet. Insgesamt bekam er 179,90 € ZURÜCK aufs KONTO. Aber ist in dem Mikrigen Betrag echt schon der Arbeitsweg enthalten??

Ich frage mich, wo die Fahrtkosten (Entfernungspauschale) geblieben sind? Das ist doch ein großer Betrag??
___
Für 2007 ist es das gleiche. Entfernungspauschale: 1.177,20 € aber insgesamt nur 154,77 € überwiesen (einkommensteuer, solizuschlag, versicherungen alles schon mit drinnen).

Wo soll ich mich am besten Informieren? Finanzamt/ Lohnsteuerverein? Vielleicht wisst ihr auch bescheid!

Leider hat mein Bruder mir die Schreiben erst später zugesendet. Einspruchsfrist sind ja nur 4 Wochen. Jetzt bin ich schon Anfang 6. Mist.


Answer:
Diese Entfernungspauschale wird nicht ausgezahlt (wäre schön) sondern lediglich vom Bruttolohn Deines Bruders abgezogen. Nun musst Du von diesem Betrag noch den Pauschbetrag (920 €) abziehen. Und diese Differernz wird nun mit dem persönlichen Steuersatz Deines Bruders multipliziert und gibt die Erstattung. Mal ganz einfach erklärt.

Das Finanzamt hat da schon richtig gerechnet. Und helfen kann Dir da jetzt auch keiner mehr da die Einspruchfrist abgelaufen ist. Aber wie gesagt: das Finanzamt hat alles richtig gemacht. Kann aber sein dass Du einiges vergessen hast anzusetzen an sonstigen Kosten.

Vielleicht sollte sich Dein Bruder im nächsten Jahr dann doch mal von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.


Answer:
Naja, das ist folgendermaßen…

Wenn es heißt, dass du z.B. die Pauschale für den Weg in Höhe von über 1000 Euro absetzen kannst, heißt es nicht, dass du es in dieser Höhe ausgezahlt bekommst.
Von diesen 1000 Euro wird nur ein bestimmter Prozentsatz berechnet. Ich muss gleich mal schauen, ob ich noch was darüber finde.

Aber das ist mit allen Sachen so. Wenn es z.B. heißt, dass man pro Jahr zwei Autoreifen absetzen kann, wenn man mit dem PKW fährt, dann heißt es nicht dass man den gesamten Preis dafür erstattet bekommt. Auch hier wird nur ein gewisser Prozentsatz an dich zurückgezahlt.

Leider kann ich auf die Schnelle keinen Link für dich finden, indem man z.B. nachlesen kann mit wieviel % dir etwas erstattet wird. Vielleich kann dir ein anderer User da weiterhelfen.
Aber du kannst auch direkt beim Finanzamt anrufen und fragen, ob man dir da weiterhelfen kann.

This entry was posted on Sunday, May 24th, 2009 at 5:23 am and is filed under Steuern. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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