May
Muß meine Miete immer zum 1. eines monats bezahlen. 3 tage verzug sind lt. vertrag zulässig. nun habe ich das problem das ich bei einer reinen onlinebank bin und meine tannummern vor 2 wochen beantragt habe. leider sind diese wegen den feiertagen noch nicht bei mir eingetroffen. hoffe ich kriege sie heute damit ich die miete sofort überweisen kann. die vermieter sind nicht zu erreichen. wenn alles klappt ist das geld dann am 10. erst bei denen auf dem konto. ist das ein kündigungsgrund wenn es das erste und letzte mal ist das zu spät überwiesen wird?
Answer:
Nein, es ist definitiv kein Kündigungsgrund. Erst mit zwei Monatsmieten Rückstand kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Und wenn es bis zum 10. eines jeden Monats auf dem Konto der Vermieter ist, liegt noch nicht einmal ein Verzug vor.
Selbst wenn Du mit 2 Monatsmieten in Verzug bist und der Vermieter hätte im Härtefalle schon eine Räumnungsklage eingereicht, die Dir auch schon zugestellt wurde. Zwei Monate vom Zeitpunkt der Zustellung der Räumnungsklage hättest Du Zeit den kompletten Rückstasnd zu bezahlen, alsdann wäre die Kündigung auch nicht rechtens.
Und recht allgemein. Und wenn Du bisher die Miete immer pünktlich gezahlt hast, würde es sich empfehlen, wenn Du alsbald, wenn Du Deinen Vermieter erreichen kannst, kontaktierst und ihn darüber informierst, selbst wenn Du schon zwischenzeitlich die Miete bezahlt hast.
Ich denke, der wird hierfür Verständnis haben.
Weiterhin viel Glück
Heinz K
Answer:
Die Miete muss lt. Gesetz § 556b BGB am 3. Werktag beim VM sein und nicht am 1..
Erst wenn man zwei Monatsmieten in Verzug ist, oder zwei aufeinanderfolgende Monate der Rückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt, wäre dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund, der mit Zahlung der Forderung wieder vom Tisch wäre.
Answer:
nein-darf er net…
jedoch sollte man schon mal vorher dem VM bescheid sagen dass die miete nicht pünktlich dasein wird sondern n paar tage später-dies ist besser als es drauf ankommen zu lassen udn zu sagen*ich kann ja nix für wenn die tans net dawaren*
…
des weiteren solltest du ab kommenden monat einen dauerauftrag einrichten-dann gibt es keine ausrede mehr und das geld ist pünktlich da wo es hinsoll…
Answer:
Ist kein Kündigungsgrund, aber Deine Begründung finde ich recht schwach. Neue Tan-Nummern werden in der Regel schon zugeschickt, bevor die alten überhaupt komplett aufgebraucht sind, ausserdem hättest Du einen Dauerauftrag einrichten können, so dass die Überweisung der Miete zum 01. des Monats sichergestellt ist.
Answer:
Nein, nach dem Gesetz darf der Vermieter Dich erst nach 2 Monaten, nachdem Du die Miete nicht bezahlt hast, fristlos kündigen, ohne Voranmeldung oder Mahnung. Er darf in dem Zeitraum jedoch Mahnkosten verlangen.
LG
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Nein, zwei Mieten müssen im Rückstand sein. Bei dir also Entwarnung. Werfe den Vermieter durch ein Brief im Postkasten und erkläre im die Sache und frage, ob er das Geld bar haben möchte. Dann erkennt er deine guten Absichten.
Answer:
Nein. Außerdem hast du ja eine gute Begründung, nur warum überweist du es nicht normal ( hat ja anscheinend bisher auch geklappt), dann die nächste Miete online im nächste Monat.
Gruß
Franky
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Wenn zwei aufeinanderfolgende komplette Monatsmieten offen sind oder eine komplette Monatsmiete länger als 3 Monate offen ist, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Gruß aus Braunschweich
Johannes
Answer:
Wenn das wirklich alles ist musst du Dir absolut keine Sorgen machen und darfst dich jetzt entspannen… vorausgesetzt du hast keine alten Mietschulden bei deinem Vermieter.
Answer:
Nein ! auf gar keinen Fall !!!
da kannst ganz beruhigt sein und wenn der Vermieter noch alle Tassen im Schrank hat und du dich ihm erklärst hat er auch kein Problem damit !!!
Answer:
………….die haben doch Kaution, auf die sie zugreifen könnten.
Entschuldige dich auf jeden Fall persönlich und biete Verzugszinsen an…………..
Answer:
Nein, erst müssen Mahnungen verschickt werden.
Answer:
Da muss erst eine Abmahnung sein.