Jul
Habe in unserer gestrigen Tageszeitung (Ruhr-Nachrichten) einen Artikel gelesen über die Grunderwerbsteuer. Nämlich dass die Doppelbelastung für Bauherren durch Grunderwerb- und Umsatzsteuer vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt werden könnte (Aktenzeichen C156/08). Alle Bauherren, die sowohl Grundstüpck als auch Bau des Hauses von einem Bauträger erworben haben (ist bei uns der Fall) sollen Einspruch erheben auf den Grunderwerbssteuerbescheid, und zwar noch bevor ein Urteil durch den EuGH gefallen ist. Liebend gern! Aber gilt das nur für dieses Jahr oder auch rückwirkend (bei uns im Jahr 2005). Vielen Dank, wenn sich jemand auskennt…geht um einige 1000€!
Answer:
Hi,
da wird wohl nix mehr drin sein, weil die Frist für den Einspruch gegen den Grunderwerbssteuererbescheid bereits abgelaufen ist (30 Tage nach Zugang), und somit ist dieser Rechtskräftig.
Ansonsten müsste in dem Bescheid bereits drin stehen das er vorläufig wg. den anhängenden Verfahren usw. erlassen wurden ist, und das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein …..
bye
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Die haben da mal was unternommen, soweit ich weiß erfolglos:
http://www.siedlerbund.de/
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Das kannst Du vergessen, sofern der GrErwSt-Bescheid rechtskräftig geworden ist. Selbst wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer gegenüber dem Staat noch nicht definitiv abgerechnet hätte, wüsste ich nicht, unter welchem Titel Du einen Teil der Steuer zurückholen könntest.
Answer:
wenns umso viel geht, wieso gehst nich zum richtigen experten??? YC is gut, aber es gibt dinge, die soo wichtig sind, dass sie hier nicht hergehören…
lecs