12
Apr

im moment leben ich und mein freund in einer viel zu kleinen wohnung!
wir haben die perfekte gefunden, 4 zimmer und total günstig alles perfekt!

nur: die jetzigen mieter sind noch drin. seit wir den mietvertrag unterzeichnet haben suchen die jetz. mieter eine neue bleibe - bisher ohne erfolg.
nun heißt es, sie hätten eine whg. zu 90% das erfahren sie nächste (!) woche (wir müssten heute kündigen, dass wir am 1.7. raus können)
wenn sie die wohnung bekommen, könnten sie erst im August (!!!!!!!!) einziehen.
im mietvertragf steht aber, dass sie zum 1.7. aus der wohnung draussen sein müssen!!!!
auch ich hab schon alles geplant, wir dachten wir könnten bis mai alles über die bühne bringen!!!!

was kann ich und der makler, der vermieter machen???

ich will und so lange nicht warten!
ausserdem steht es im vertrag zum 1.7.!!!!!!!!!

was nun?
bin stinke sauer!
will jetzt in die wohnung, die wohnung ist perfekt für uns! eine andere wollen und kreigen wir auch nihct für diesen preis!!!!


Answer:
Rein theoretisch:
Wenn ihr einen Mietvertrag ab 1.7. habt, dann habt ihr einen Anspruch auf die Wohnung ab diesem Termin. Wenn der Vermieter euch die Mietsache zu diesem Termin nicht zur Verfügung stellen kann, ist er für dadurch ggf. eintretende Schäden zur Haftung verpflichtet. Ihr könntet also am 1.7. mit dem Möbelwagen vor der Tür stehen, und wenn ihr dann nicht einziehen könnt, lasst ihr eure Klamotten von der Spedition einlagern, zieht ins Hotel, und der Vermieter zahlt den ganzen Spaß (wobei er sich die Kosten wiederum von den Vormietern zurückholen könnte).
Soweit die Theorie.

In der Praxis ist das nicht ganz so einfach, da ihr über die drohenden Probleme informiert seid und damit verpflichtet, den möglicherweise eintretenden Schaden möglichst gering zu halten. Also müsst ihr euch mit dem Vermieter zusammensetzen und sehen, wie das Problem vernünftig zu lösen ist.

Auf jeden Fall würde ich euch empfehlen, die jetzige Wohnung nicht zum 30.6. zu kündigen. Es ist ohnehin etwas abenteuerlich, die alte Wohnung am einen Tag zu verlassen und erst am nächsten Tag in die neue einziehen zu können. Ein Monat Überschneidung lässt einem ausreichend Spielraum und Flexibilität und ist finanziell meist zu verkraften. Die alte Wohnung zum 31.7. zu kündigen wäre m.E. am sinnvollsten. Eventuell könnt ihr mit dem neuen Vermieter aushandeln, dass er einen Teil der Juli-Miete für die alte Wohnung übernimmt. Dass ihr die neue Miete erst ab dem Zeitpunkt bezahlt, ab dem ihr die Wohnung auch tatsächlich nutzen könnt, sollte ohnehin klar sein.

Sollten die Vormieter über den 31.7. hinaus in der Wohnung verbleiben, ist das Problem natürlich wieder das gleiche. Da hilft nur, ständig im Kontakt mit dem Vermieter zu bleiben, um zu klären, wann die Wohnung für euch frei ist. Gleichzeitig Kontakt halten mit eurem alten Vermieter, ob er die Wohnung schon neu vermietet hat. Falls nicht, könntet ihr im Falle eines Falles wenigstens noch in der alten Wohnung bleiben.

Auf jeden Fall ruhig bleiben und darauf konzentrieren, wie das Problem gelöst werden kann. Mit dem Fuß aufstampfen, "ich will aber!" brüllen und viel zu viele Ausrufezeichen verwenden hilft nicht weiter.


Answer:
da ihr ab 1.7. in die ohnung könnt laut vertrag ist es NICHT euer prob wenn die anderen NICHT ausziehen-ihr könnt sie ggf aus der wohnung entfernen lassen-also es ist doch heutzutage NICHT schwer eine wohnung zu finden-zur not müssen sie vorrübegehen woanders wohnen wenn sie es NICHT hinbekommen innerhalb dieser zeit eine wohnung zu finden die ihnen gefällt…
ihr könnt doch nix dazu wenn sich die anderen net ausm ars… bewegen…
ihr seid klar im recht-der vertrag ist ja vom vermieter und euch unterschrieben und somit rechtsgültig…der vermieter wid hoffentlich noch schlüssel haben-am 1.7. einfach hinmarschieren und euer zeugs in die wohnung schaffen…

Answer:
Es ist nicht Dein Problem ob die Wohnung frei wird. Der Vermieter hat dem schwarzen Peter. Er muss für Euch eine Notunterkunft besorgen und eure Möbel unterstellen. Sprecht mit Ihm, vielleicht übernimmt er auch die Miete für Eure alte Wohnung. Er kann sich auch mit Euerm Altvermieter in Verbindung setzen und eine Lösung finden.

Answer:
Wenn ihr einen Vertrag unterzeichnet habt, könnte ihr auf Erfüllung dieses Vertrages vertrauen und eure jetzige Wohnung kündigen.
Sollte die neue Wohnung zum Einzugstermin nicht frei sein, muss der Verursacher euch den dann entstandenen Schaden (Ersatzunterkunft, Unterstellen der Möbel) ersetzen.

Answer:
So wie du schreibst beginnt euer Mietverhältnis am 1. 7. und die anderen müssen zu diesem Zeitpunkt aus der Wohnung draussen sein. Das ist ein fixer Termin. Früher kannst leider nix machen ausser darauf hoffen das die Vormieter schneller was finden. Ansonsten haben sie bis Juli anspruch auf die Wohnung. Da kannst nix machen

This entry was posted on Sunday, April 12th, 2009 at 1:24 pm and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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