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Jun

Durch die überflutete Drainage drang Wasser durch das Mauerwerk in den Keller. Zahlt hierbei die Elementarversicherung. Habe Rückstau mit dabei. Lt. Vers.-Bedingungen tritt Rückstau ein, wenn durch Witterungsniederschläge verursacht das Wasser bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem austritt. Gehört nun die Drainage zum Rohrsystem? An diesem Tag regnete es wahnsinnig viel, so dass der Garten überschwemmt wurde. Versicherung will nicht zahlen.


Answer:
Damit ist das normale Abwassernetz gemeint, nicht etwaige Drainagerohre. Diese setzen sich leicht zu, wenn sie nicht ständig und gründlich gereinigt werden..

Answer:
Mitvdem Rückstau wirklich nur der aus Rohren gemeint. Aber wenn du Elementar dabei hast müsste diese eigendlich für den Schaden aufkommen. Schließlich ist diese ja genau für überdurchschnittliche Regenfälle und der daraus entstandenen Schäden da? Bei welcher Verischerung bist du denn?

Answer:
Die Rückstauklausel in der Elementarversicherung kommt hier nicht zur Geltung, weil hier nur geschlossene Rohrsysteme berücksichtigt werden.

Auch die Überschwemmungsklausel - sofern abgeschlossen - kann hier nicht greifen, weil hierbei ein Gewässer über seine Ufer getreten sein muss.

Tipp für die Zukunft: HDI-Gerling bietet eine Klausel für Schäden aufgrund übermäßiger Regenfälle an.

Nachzusehen über hdi-gerling/wohngebäude

This entry was posted on Friday, June 6th, 2008 at 3:55 am and is filed under Versicherung. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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