19
Apr

Ich habe folgendes Problem und bitte im Hilfe.
Im Jahr 1988 habe ich eine Lebensversicherung abgeschlossen, die
monatlichen Beiträge bis zum Jahr 2004 (Jahr der Entlassung) gezahlt.
Die Versicherung ruht seit diesem Zeitpunkt und ist beitragsfrei.
Ich habe jetzt eine Auszahlung der Versicherung beantragt.
Die Versicherung teilt mir jedoch mit, das es sich hier um eine Firmendirektversicherung handele und ich diese erst mit 60 Jahren in
Anspruch nehmen kann.
Ich habe jedoch ein Gerichtsurteil vom Sozialgericht vorliegen, aus dem klar hervorgeht, das ich keine Arbeitnehmerin sondern Arbeitgeberin war.
Kann mir jemand sagen, wie jetzt die Rechtslage in diesem Fall ist.
Vielen Dank für Eure Rückantworten.


Answer:
Hallo.

Die Direktversicherungen sind eine Besonderheit bei den Lebensversicherungen.

Sie werden abgeschlossen, um speziell für das Alter vorzusorgen.
Der Staat begrüßt diese Eigeninitiative und deshalb zahlt man für diese Versicherung auch keine Steuern.

Du kannst aufgrund dieser Besonderheiten, den Versicherungsvertrag nicht vorzeitig kündigen. Dazu erklärst du dich beim Vertragsabschluss. (Es gibt hier eine Sonderregelung für den Vorruhestand).

In deinem Fall ist es nicht wichtig, ob du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bist, da immer dieselben Bedingungen gelten.
(Es ist keine Arbeitnehmerversicherung sondern eine Direktversicherung).

Sorry, aber es gibt für dich keine Möglichkeit den Vertrag aufzuheben…


Answer:
Firmendirektversicherungen sind nicht vorzeitig zu kündigen. Da wirst Du wohl warten müssen.

Gruß Piznelke

This entry was posted on Sunday, April 19th, 2009 at 2:23 am and is filed under Versicherung. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

Leave a reply

Name (*)
Mail (*)
URI
Comment