Apr
Hallo, ich wollte gerne wissen was die ARGE bezahlen würde, wenn ich und eine Freundin von mir in eine gemeinsame Wohnung ziehen würden.Wir beide sind über 25 und wir beide sind bei der ARGE gemeldet.Und lässt die ARGE das überhaupt zu?
Answer:
aus dem Bericht:
der Größe der Wohnung, angemessen gelten 45 Quadratmeter für eine Person, für jede weitere Person 15 m² zusätzlich.
der Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben.
Zum Arbeitslosengeld II werden die Kosten zur Miete und Heizung durch den Landkreis bzw. das zuständige Sozialamt übernommen. Dort ist ein entsprechender Antrag auf "Beihilfe für Kosten der Unterkunft" zu stellen.
Die Nebenkosten für Strom, warmes Wasser, etc. werden nicht übernommen. Auch die Höhe der Kosten für Heizung sind unterschiedlich. Erfragen Sie bei Ihrem örtlichen Leistungsträger genaue, auf Sie zutreffende Informationen.
Die Höhe des Miet-Zuschuss ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es werden nur Richtwerte vorgegeben, die abhängen von:
der Größe der Wohnung, angemessen gelten 45 Quadratmeter für eine Person, für jede weitere Person 15 m² zusätzlich.
der Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben.
den angemessenen Kosten, wobei die örtlichen Mietobergrenzen des Wohngeldes oft als Orientierung dienen.
der Art der Wohnung (Haus, Miete, Eigentumswohnung).
Answer:
Laut Grundgesetz ist das selbstverständlich erlaubt. Die ARGE bezahlt eine bestimmte Fläche an Wohnraum (bei ALG II und Hartz 4). Es kommt also darauf an, wie groß die Wohnung für
jede Person ist. Es gibt Seiten im Internet, da kannst Du Dir das alles ausrechnen lassen. Da weist Du dann ganz genau, was jeder an Arbeitslosengeld, bzw. Hartz 4 und Miete, bekommt.
Answer:
Hallo
ja das geht , jeder bekommt dann die hälfte angerechnet und ihr müsst es natürlich als WG melden
Answer:
Hi,
klar du musst es nur unter wg eintragen!
lg saugi