26
Sep

Hallo ihr habe da mal eine Frage zur Nebenkostenabrechnung immer so ein heißes Thema.Habe vor kurzen endlich mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen für das Jahr 2007 nach drei Jahren die erste wohne schon drei Jahre in ein Mehrfamilien Haus die Vermieterin hat sich nie darum gekümmert das ich mal eine bekomme aber da das Haus jetzt versteigert wirt da meine Vermieterin es nicht mehr halten konnte wohl die Bankraten nicht mehr bezahlt hat das bis dahin ein Zwangsverwalter übernommen der hat mir auch dann die Nebenkostenabrechnung geschickt ist ja auch soweit alles in Ordnung gewesen mit der Rechnung so aber was mich gewundert hat der Posten Gartenpflege wie haben nur etwas Grünfläche vor den Haus kein Garten die Grünflächen vor dem Haus habe ich immer etwas gepflegt unkraut zupfen Fegen und so weiter so das es nicht ganz verkommt habe dafür auch etwas weniger Miete bezahlen müssen jetzt soll ich aber 112 EUR nachbezahlen für Gartenpflege das kann ja wohl nicht sein für was soll ich das denn bezahlen hier kam keiner in den ganzen drei Jahren und hat irgendwas vor dem Haus gemacht muß ich das Bezahlen??????????????Danke und Gruß Tico.


Answer:
naja, schau, dass du andere Nachbarn/ Familien findest, die bezeugen können, dass keine Gartenpflege stattgefunden hat. Zudem hast du ja auch deshalb die Mietminderung bekommen. Eigentlich bist ja im recht, dass du den posten nicht bezahlen musst. Wenn du noch zeugen hast musst du halt dagegen angehen. Ist ja klar, dass man jetzt versucht noch bisschen Geld rauszuholen, wenn es der vermieterin geldlich nicht gut geht. Bin kein Experte, aber für NICHT-erbrachte Leistungen darf man auch keine Kosten erheben. Das ist genauso, wie wenn du mir 50,- € gibst, dass ich 4 mal ums Haus renne- ich doch NICHT renne, aber die 50,- € behalte.. (doofes Beispiel:)) Vielleicht ist der Posten ja den anderen Familien im Haus auch aufgefallen. Kannst dich mit denen ja zusammentun. Ich hoffe, dass nicht nur du und deine Vermieterin da gewohnt haben.

Answer:
Frage den Zwangsverwalter, was er da abgerechnet hat. Wenn das der Mietnachlass ist, den du hattest, und es einen Vertrag darüber gibt, ist es OK. Dann hattest du ja deine "Vergütung" für die Arbeit. Und musst als Mieter anteilig die Leistungen mit tragen. Ohne Vertrag kann er das nicht abrechnen. Wenn er anderes damit abrechnen will, hast du das recht, die Originalrechnugnen einzusehen. Also, erstmal Einspruch erhaben hinsichtlich dieses Postens und die Sache klären.

Answer:
Hallo ich habe da mal eine Antwort Hältst du es wirklich für eine gute Idee so einen langen Artikel ohne Punkt und Komma zu schreiben und statt dessen erst am Ende einen ganzen Haufen Fragezeichen nachzureichen wie sieht das denn aus und außerdem kann das ja auch kein Mensch lesen da bekommt man ja Augenkrebs Mir wird schon ganz schwindelig Außerdem ist das nicht nett gegenüber den Leuten von denen du dir hier Hilfe erhoffst Denen solltest du es doch möglich machen den Text ohne Gesundheitsschäden zu lesen Und wenn du schon auf dem Sparsamkeitstripp bistdannlassdochauchgleichdieLeerzeichen…

Answer:
Ich würde an deiner Stelle als erstes einmal nachschauen, ob in deinem Mietvertrag etwas von dem Mietnachlass vermerkt ist. Wenn ja, würde ich den Verwalter darauf verweisen. Falls du nichts dergleichen hast, würde ich mir auf jeden Fall, die Belege zeigen lassen, wofür du bezahlen sollst.

Zu zahlen hast du nur für das letzte Jahr, denn der Vermieter hat nur 12 Monate Zeit beginnend mit dem Tag der nach Abrechnungsende folgt. Also für das Jahr 2007 (Jan.- Dez.) nur noch bis Ende 2008.


Answer:
Wenn deine Vermieterin keine Gartenpflege in Auftrag gegeben hat, kann sie auch keine Kosten dafür umlegen. Sie muß jede Forderung belegen können. Schildere ihr den Sachverhalt schriftlich und fordere eine Richtigstellung.

Answer:
Lass Dir die Belege zeigen. Dann siehst Du was gemacht wurde. Wenn es dann nicht der Wahrheit entspricht kannst Du noch dagegen vorgehen.

This entry was posted on Friday, September 26th, 2008 at 4:09 am and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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