Apr
Möchte NEBENHER (bin schon Selbstständig- aber nicht freiberuflich) FREIBERUFLICH Geld verdienen (Massagen)!
Habe diesen Monat schon gut Geld verdient- aber noch nicht als Freiberufler angemeldet.
Könnte ich rückwirkend zum 01.03.09 meine Freiberuflichkeit
anmelden?
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Noch eine Frage hinterher:
Ich bin ja bereits selbstständig mit einem festen Gewerbe (Single-Events)- Büro ist zuhause.
Könnte ich nicht die zusätzliche anmeldung zur Freiberuflichkeit (Massagen) auslassen, wenn ich die Einnahmen aus der `Nebentätigkeit` einfach beim Hauptgewerbe mit angebe?
Beide Jobs sind verschieden.
Der 1.) ist mein Hauptjob- aber FESTES angemeldetes Gewerbe!
Der 2.) wäre nur nebenher, aber müsste normalerweise als freiberuflich angemeldet werden.
Wenn ich die Einnahmen des unangemeldeten 2. Job beim Hauptgewerbe in der Steuererklärung mit angebe, wäre das nicht auch durchführbar?
P.S.: Da ich viel arbeite, muss ich bis Donnerstag warten, um beim Finanzamt nachzufragen. Ich wäre aber dankbar, wenn ihr tipps geben oder es erklären könnt.
Answer:
Hi,
jetzt am 23.03. rückwirkend zum 01.03. ist kein Problem.
ABER
Bist du dir sicher das du eine Freiberufliche Tätigkeit ausführst (medizinisch/therapeutisch massierst), oder ist es dann was ich mal eher schätze eine gewerbliche Tätigkeit (nicht medizinisch/therapeutisch massierst "Wellness" usw.)
Wenn aber die Schiene Freiberuflich Massagen geht dann halt einfach nen Firmeneröffnungsbogen mit Startdatum 01.03. beim FA für die Freiberufliche Tätigkeit abgeben.
Wenn die Massage auch die Schiene gewerblich ist, wie dein bisheriges Gewerbe, dann machste beim Gewerbeamt ne Gewerbeummeldung also z.b. bisherig Geschäftszweck "Single-Event" dann in z.B. "Single-Event & Dienstleistungen"
bye
Answer:
Du kannst alles auf dein Gewerbe ausüben.
Evtl. Gewerbe umändern und Dienstleistungen mit reinnehmen. Da es eh niemand kontrolliert kann man sich die Ummeldekosten eigentlich sparen.
Du musst dich also nicht extra als Freiberufler melden.