13
Apr

Nein, ein solches Gesetz gibt es nicht. Aber für bestimmte Nebenkosten wie Wasser und Heizung ist vorgeschrieben, dass mindestens ein bestimmter Prozentsatz nach Verbrauch abgerechnet werden muss.

Ansonsten macht es Sinn, die Gebäudeversicherung und Grundsteuer z.B. nach qm, die Müllabfuhr nach Personen und den Allgemeinstrom nach Wohnungen aufzuteilen. Aber vorgeschrieben ist das nicht.

Nachtrag: Weder im "Mietgesetz", damit dürften wohl die entsprechenden Paragraphen des BGB, die sich mit der Vermietung befassen, gemeint sein, noch in der Betriebskostenverordnung steht etwas zu den Verteilerschlüsseln. Es ist dem Vermieter überlassen (Ausnahme Heizkosten) ob er nach Köpfen oder qm verteilt. Dies muss im Mietvertrag geregelt sein und kann nicht beliebig verändert werden.


Answer:
Mietgesetz, Betriebskostenverordnung
Darin ist klar geregelt, welche Betriebskosten (Nebenkosten) auf die Mieter umgelegt werden dürfen und nach welchem Faktor.
Beisp.: Müllgebühr nach Personen, Heizungsgrundkosten nach Wohnfläche 50%/50% oder 30%/70%, Kabelfernsehen nach Wohneinheiten, usw.

Answer:
Ja, es gibt die Betriebskostenverordnung;
Soweit im Mietvertrag kein Umlagemaßstab vereinbart ist, gilt die Wohnfläche als maßgebend.
Soweit Betriebskosten verbrauchsabhängig oder verursachungsabhängig erfasst werden, ist der Vermieter verpflichtet, die verbrauchs- oder verursachungsgerechte Umlage anzuwenden und er darf nicht mehr nach Grundfläche vorgehen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise nach Wasseruhr abgerechnet werden muss, wenn Wasseruhren vorhanden sind.

Answer:
Ausschlaggebend ist allein der Mietvertrag.
Da steht alles genau drin und genau das gilt, es sei denn es verstößt gegen irgend welche Gesetze.
Solange du den Mietvertrag nicht wegen solcher Mängel angegriffen hast, musst du zahlen. Nicht die Nebenkostenabrechnung kannst du angreifen, wenn sie dem Mietvertrag entspricht, sondern der Vertragsgrundlage, dem Mietvertrag. Solange der gilt hast du zu zahlen!

Answer:
Was, aber nicht wie. findest du in der Betriebskostenverordnung. Eine Verordnung hat einen Stellenwert wie ein Gesetz.
Ansonsten findest du im BGB unter §§ 556, 560 BGB nähere Ausführungen dazu.

Answer:
Nebenkosten können je nach Vertrag nach Whg, Personen , Verbrauch oder qm abgerechnet werden. Auch das Wort anteilig wird akzeptiert. Es liegt alleine am Vermieter welche Abrechnung er bevorzugt Deshalb ist dies nicht gesetzlich geregelt. Bei Heizung muß nach qm und Verbrauch abgerechnet werden. Bei Neubauten muss auch das Wasser nach Verbrauch abgerechnet werden. Bei Altbauten ist es keine Vorschrift.

This entry was posted on Monday, April 13th, 2009 at 10:24 pm and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

Leave a reply

Name (*)
Mail (*)
URI
Comment