Apr
laut betriebskostenabrechnung habe ich ein guthaben von weit über 100 euro. meine frage. da ich jetzt ausziehe und der vermieter gewechselt wurde, weis ich nicht von wem ich das geld anfordern kann. von dem alten oder dem neuen vermieter. oder ist die hausverwaltung für solche angelegenheiten zuständig?
Answer:
Hi froesi,
der neue Eigentümer übernimmt vom Verkäufer sämtliche Rechte und Pflichten aus einem eventuell bestehenden Mietvertrag.
Achtung: gilt erst dann wenn der neue Eigentümer im Grundbuch auch als Eigentümer eingetragen ist. Erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung des neuen Eigentümers müsstest du z.B. dann auch die Miete an ihn bezahlten und vorher an den alten Eigentümer, selbst wenn der Kaufvertrag schon unterschrieben wurde aber der neue Eigentümer noch nicht vom Notariat ins Grundbuch eingetragen wurde.
Wie auch immer,
das hin- her zwischen altem und neuem Eigentümer machen die normalerweise unter sich aus und der Mieter bekommt davon nix mit und zahlt ab Kaufvertrag, bzw. ab in dem Kaufvertrag vereinbarten Eigentumsübergangsdatum an den neuen Eigentümer.
Eine eventuelle Kautionsrückzahlung muß dann auch vom neuen Eigentümer an dich bezahlt werden. (spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, ./. einem Rückbehaltungsrecht der zu erwartenden Nachzahlung aus noch nicht abgerechneten Betriebskosten die nach dem letzten Abrechnungszeitraum angefallen sind.
Im Ausnahmefall gibt es auch den Konstrukt der Vollverwaltung, d.h. wenn du die Kaution/Betriebskosten an den Verwalter bezahlt hast, dann ist der dein Ansprechpartner für die Rückzahlung. Aber wenn du bisher die Nebenkostenvorrauszahlungspauschale an den Vermieter direkt gelöhnt hast, dann ist der aktuelle Eigentümer zuständig.
bye
Answer:
wenns eine hausverwaltung gibt kannst du das guthaben schriftlich einfordern aber wenns damit probleme gibt frag die mieterschutzvereinigung die nehmen das in die hand
Answer:
Du musst Dich an den wenden, der die Nebenkostenabrechnung geschickt hat. Das wird wahrscheinlich die Hausverwaltung sein. Normalerweise sollte das Geld aber von selbst kommen Was steht auf der Abrechnung?
Answer:
An wen hast du den die BK bezahlt? An den Vermieter oder an die Hausverwaltung? Je nachdem kannst du das Guthaben von dem zurückfordern.
Answer:
Das Geld musst Du von dem Vermieter zurück erhalten, mit dem Du den Mietvertrag abgeschlossen hattest.