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Jun

Meine Rechtschutz-und Unfallversicherung habe ich unglücklicherweise beim gleichem Versicherungsunternehmen abgeschlossen.Was kann ich tun im Schadensfall ? Die Unfallversicherung will nicht zahlen obwohl ich Recht habe,die Rechtschutzversicherung wird wohl kaum gegen die eigene Unfallversicherung vorgehen,oder? Was raten Sie mir dabei?Bin für jede qualifizierte Antwort dankbar,danke !


Answer:
Hallo!

In Deutschland ist es genau aus diesem Grund, den Du schilderst, gesetzlich vorgeschrieben, dass die Rechtsschutzversicherung in einem eigenen Unternehmen betrieben wird oder dass es zumindest eine eigene Schadenregulierungs-GmbH geben muss. Du kannst ohne Probleme etwaige Schadenfälle gegen deinen Unfallversicherer über die Rechtsschutzversicherung abrechnen. Voraussetzung: Dass dieser Fall - speziell die Leistungsart - über deine Rechtsschutzversicherung überhaupt versichert ist.

Wende Dich an deinen Rechtsschutzversicherer, die helfen Dir sicher weiter. Wir haben haben ständig Fälle, wo gegen unser "hauseigenes" Unternehmen geklagt wird und wir das bezahlen.

Falls Deine Rechtsschutzversicherung sich trotzdem weigert, obwohl sie es bezahlen müssen, kannst Du Dich jederzeit an den Versicherungsombudsmann wenden, der regelt das kostenlos und außergerichtlich für Dich. Wenn Du dadurch kein zufrieden stellendes Ergebnis erzielst, kannst Du immer noch klagen. Die Klagfrist ist während des Ombudsmannverfahrens ja ausgesetzt.

Falls Du noch tiefergehende Fragen dazu hast, kannst Du mich gerne anmailen, vielleicht kann ich Dir dann noch weiter helfen.

Viele Grüße


Answer:
Wie bereits zweimal richtig geantwortet, muss die RS den VN auch gegen die eigene Gesellschaft vertreten, falls es sich um ein versichertes Risiko handelt.

Hast du Vertrags-RS mit eingeschlossen oder ist dieser standardmäßig mitversichert?

Bei UV-Streitigkeiten geht es in der Regel um sehr hohe Streitwerte wegen der hohen Abfindung oder lebenslangerRentenzahlungen.

Bei einer Abfindung von 100.000 Euro fallen ca. 12.000 Euro Anwalts- u. Gerichtsgebühren an, Gutachterkosten noch nicht berücksichtigt.

Bei einem Rentenanspruch von1.000 Euro monatlich bis zum Erreichen der Regelaltersrente, z.B. in 25 Jahren, geht es dann schon um einen Streitwert von 300.000 Euro und du bist mit ca. 20.000 Euro Anwalts- u. Gerichtskosten dabei.

Beide Angaben gelten für die erste Instanz. Zweite Instanz: 24.000 Euro, bzw. 44.000 Euro.

Ohne gute RS bist du praktisch aufgeschmissen.

Wenn die beiden Versicherungen in einem Haus sind, muss das nicht unbedingt ein Nachteil sein, denn die RS muss ein eigenständiges, wirtschaftlich unabhängiges Unternehmen innerhalb der Gesellschaft sein, wie z.B. die KV auch.

Die Gesellschaft wird sich dreimal überlegen, zu einer möglichen hohen Abfindung aus der UV noch ein teures RS-Verfahren in den Sand zu setzen.


Answer:
Die Rechtsschutz- und Unfallversicherung haben nichts miteinander zu tun. Ich arbeite selbst bei einer Versicherung und wir hatten schon desöfteren Fälle, bei denen erfolgreich gegen die Versicherung geklagt wurde über die "hauseigene" Rechtsschutzversicherung…

Answer:
Die Rechtsschutzversicherung sollte man tunlichst bei einem separaten Versicherungsunternehmen abschließen. Den Grund haben Sie ja schon selbst erkannt. Wechseln Sie also zum nächstmöglichen Termin (evtl. Künd.frist beachten) den Partner für eine Versicherung. Vorher Angebote für Unfall- bzw. Rechtsschutzversicherung bei verschiedenen Anbietern einholen. Sollte ein Rechtsstreit drohen, besser die Unfallversicherung kündigen, da es bei der Rechtsschutzvers.oft Wartezeiten gibt.

This entry was posted on Friday, June 6th, 2008 at 3:56 am and is filed under Versicherung. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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