17
Apr

8 Jahre lang nichts bezahlt und nun auf einmal soll man!
geht das?
Obwohl sie fast nichts macht?


Answer:
Da habt ihr echt Glück gehabt all die Jahre.

Du kannst vom Eigentümer eine Auflistung verlangen, die aussagt, welches die Aufgaben des Hausmeisters sind.
Erfüllt er diese deiner Ansicht nach nicht kannst du dich beschweren.


Answer:
Nichts gegen die anderen Antworten. Aber diese sind leider nicht richtig. Ich gehe einfach einmal davon aus, dass Du Mieter dieser Wohnung bist. Wenn jetzt die Hausverwaltung auf den Gedanken kommt den Hausmeister mit einbauen zu wollen bzw. einen einzustellen, müssen Sie zuvor die Hauseigentümergemeinschaft bzw. die Mieter mit dieser Maßnahme betrauen und sich eine entsprechende Genehmigung einholen. Haben sie dies nicht, ist die Hausverwaltung nicht berechtigt, die Kosten für den Hausmeister als Umlage auf die Nebenkosten zu setzen.

Anders würde es aussehen, dass wenn dieser Umstand (Hausmeister) schon bei Beginn des Mietververhältnisses in dem Vertrag mit aufgeführt wurde. Dann würde wirklich gelten 8 Jahre lang Glück gehabt, doch nunmehr wird der Hausmeister berechnet.

Wenn der Hausmeister nicht wirklich arbeitet, dann solltest Du dies in jedem Falle bei der Hausverwaltung monieren und diese in diesem Zusammenhang direkt nach dem Sinn dieser Einstellung fragen. Ist es feststellbar, dass der Hausmeister seinen Pflichten nicht nachkommt, kann auch unter vorheriger Ankündigung die entsprechende Position in den Nebenkosten zurückgehalten werden. Aber, wie bereits erwähnt muss dieses durch vorherige Ankündigung mittels Schreiben geschehen.

Das der Hausmeister nichts tut, müsste ja auch den anderen Mietern aufgefallen sein. Schließe Dich mit diesen zusammen, nur so werdet Ihr auf Dauer Glück mit Eurem Vorhaben haben können.

Ist jedes mal das selbe, das Hausverwaltungen hingehen und irgendwelche Dinge beschließen, die die anderen eigentlich gar nicht möchten.

Viel Glück dabei.


Answer:
Wenn in deinem Mietvertrag Hausmeisterkosten als Nebenkostenumlage vereinbart sind, musst du sie auch bezahlen.
Sie sie nicht vereinbart, sind sie auch nicht umlagefähig. Auch wenn Heinz K. hier abenteuerliche Aussagen trifft. Eine einseitige spätere Erklärung ist rechtsunwirksam!
Oft sind die Hausmeisterkosten aber mit versteckten Kosten kombiniert, sodass man in die Belege Einsicht nehmen sollte, bevor man bezahlt.

Lohn und Wartungsarbeiten sind umlagefähig, alles andere (z.B. Reparaturarbeiten, Verwaltungstätigkeiten, Instandhaltungsarbeiten) sind nicht umlagefähig.

Sollte der Hauswart zwar Lohn bekommen, aber keine Leistung erbringen, verstößt der Vermieter gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und man kann die Zahlung für den Hauswart verweigern - als gesichert gilt eine Minderung dieser Kosten um 20%.

Man könnte vielleicht auch mit dem Argument "konkludente Vertragsänderung" spielen, dies halte ich aber für wenig erfolgversprechend.


Answer:
Wenn in Deinem Mietvertrag Nebenkosten vereinbart sind, können alle Arten von Nebenkosten aufgeführt werden. Auch ober faule Hauswarte. Aber darüber kann man sich ja beschweren. Hoffentlich erfolgreich.

Es sind allerdings nur eine endliche Anzahl Nebenkosten zulässig. Der Hauswart gehört dazu (außerdem: Aufzug, Gartenanlagen, Wasser, Abwasser, Heizung, Müll, Hausstrom, Hausversicherungen, Kabel-TV bzw Antennen, Schornsteinfeger auch). Der Teufel liegt im Detail, z.B. bei der Heizung gehört die Wartung dazu, Reparaturen nicht … Und im Fall Hauswart gehört zwar dasTreppen fegenn dazu, aber keine Aufwendungen für Reparaturen oder Bau-arbeiten durch ihn.


Answer:
Stehen Hausmeisterkosten im Mietvertrag explizit als Anteil der Nebenkostenvorauszahlung drin(Wenn da nur steht "Betriebskosten nach§23, ist der Hausmeister mit drin)?
Wenn nicht müsstest du zustimmen. Dann ist es eine Vertragsänderung. Wenn du nicht zustimmst, könnte dir gekündigt werden.

Answer:
8 jahre glück gehabt. hausmeister ist umlage fähig ist ja in eurem dienste. wenn der nix arbeitet beschweren, nehme mal an hausverwaltung. wenn die eigentümer beschließen er bleibt kann man wenig tun. hab leider ähnlichen ärger!!!

Answer:
Grundsätzlich sind Hausmeisterkosten umlagefähig. Seine Kosten für Reparaturen und Verwalteraufgaben müssen jedoch anteilig angezogen werden.

Answer:
http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Ha…

Answer:
Das gehört zu den Nebenkosten.Hast Glück gehabt bisher.

This entry was posted on Friday, April 17th, 2009 at 2:27 pm and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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