Apr
Hallo.
Am 30.07.2008 haben wir den Schlüssel dieser Wohnung erhalten um zu rennovieren. (Zählerstand der gas fußbodenheizung) wurde abgelesen. haben nicht geheizt… am 22.11.2008 sind wir in die wohnung gezogen und haben ab da an angefangen zu heizen. überhaupt nicht übermäßig… am 31.12. wurde dann wieder abgelesen und für diesen zeitraum eine abrechnung erstellt. (noch nicht vom vermieter erhalten, allerdings vorerst kurz mit ihm durchgeschaut)
dort sollen wir in dem zeitraum einen verbrauch von 3648,9 kWh haben. und die kosten belaufen sich auf ca. 600 €… wie soll das bitte gehen?!
wir sind 2 erwachsene, 1 kind. wohnung ist ca 120 qm und hat 2 ebenen, Bj 1995.
ist was an der anlage defekt? ich kann mir das beim besten willen nicht vorstellen… in meiner vorigen wohnung habe ich für die heizkosten (zentralheizung) etwas über 700 € im JAHR gezahlt. ich bin sprachlos, was soll/kann ich dagegen tun?
die zahlen der ableseuhr stimmen, aber kann es sein, dass das zustandekommen dieser zahl irgendwie mit einem defekt zutun haben kann?!
bin verwirrt und sprachlos
Answer:
Das sind 120€ pro Monat. Ist jetzt nicht super günstig - aber durchaus im Rahmen. Ich zahle 90€ pro Monat bei 120 qm. Allerdings nur Zweipersonenhaushalt beide berufstätig - also tagsüber wird nicht geheizt.
Answer:
Ich bin garnicht so verwirrt, denn deine Überlegungen stimmen nicht.
Ihr habt die Wohnung seit etwa 5 Monaten.
Soweit mir bekannt ist, werden in der Regel 50 % der Heizkosten
fix abgerechnet und 50 % nach dem abgelesenen Verbrauch.
Das hat den Sinn, Leute die Heizkosten sparen wollen, zum Heizen zu
zwingen.
Da ihr nun geglaubt habt, besonders schlau zu sein, rechnet ihr Heizkosten für 39 Tage.
Das war wohl nichts ! Lasst euch die detaillierte Abrechnung vom Vermieter zeigen und ihr werdet es begreifen.
Answer:
Das ist mir auch schon Mal passiert, ich sollte für zwei Monate 500 Euro nachzahlen (für den Verbrauch in einem ! Raum), dabei hätte ich soviele Einheiten gar nicht verbrauchen können, selbst wenn ich durchgehend volle Pulle geheizt hätte. Des Rätsels Lösung war, dass im Wohnzimmer der Thermostat falsch eingestellt war, bzw, der Ablesetyp einen falschen Wert eingetragen hatte. Das passierte wohl beim Ablesen als der Vormieter ausgezogen ist.
Ich würde sofort einen Brief an die Hausverwaltung schreiben und um Klärung bitten, weise sie darauf hin, dass das schon rein rechnerisch unmöglich ist, soviel in so kurzer Zeit zu verbrauchen. Dann kommt noch Mal jemand und liest neu ab, bei mir wurde auch gleich der Zähler neu eingestellt (Ist ein bisschen schwer, dass zu erklären, die haben verschiedene Voreinstellungen, nach denen sich dann die abgelesenen Einheiten berechnen). Im nächsten Jahr hatte ich prompt eine Gutschrift.
Ist aber wichtig, dass du den Brief schnell schickst, und wenn möglich schon vorher per Fax.
Viel Glück.
Answer:
Ich an deiner Stelle, wäre auch verwirrt und sprachlos!
Das man bei 120qm mehr verbraucht als bei z.B. 70qm ist ja logisch. Aber für 39 Tage 600 Euro ist echt der Knaller!!
Wenn das stimmen würde, dann rechne dir mal den Jahresverbrauch aus!!!!
Kann es sein, das einfach nur ein Rechenfehler aufgetreten ist?
Was ist denn mit den Nachbarn? Haben die in ihrer diesjährigen Abrechnung auch solche Summen stehen?
Notfalls würde ich echt mal die Anlage prüfen lassen. Ich weiß aber nicht, ob so etwas der Vermieter in Auftrag geben muß und wer für eventuelle Kosten aufkommt.
Wenn alles geklärt ist, würde mich aber schon interessieren wie die Summe zustande kam. Wenn du magst, kannst du mir ja dann mal eine Mail senden.
Liebe Grüße
Answer:
Immer wieder kommt es zu Reklamationen, dass bei Einzug im Herbst zuviel Heizkosten anfallen. Man darf dabei nicht hochrechnen, da ja nur 6 Monate geheizt werden, aber man 12 Monate eine Vorauszahlung hat. Wenn Du davon ausgehst, dass Du pro qm und Monat 1 bis1,5 € Heizung zahlst, kommst Du mit Deiner Rechnung hin. Auch hat die Fußbodenheizung einen großen Nachteil, dass sie schlecht zu regeln ist und man oft über das Fenster regelt.
Vergiss auch nicht, dass Du für die gesamte Mietzeit die Heizungsgrundgebühr zahlen musst (ca 50 % der Kosten)
Answer:
sicherlich war es ein riesen schock für sie
als erstes können sie sich mit ihrem vermieter in verbindung setzen und eine erklärung verlangen - der vermieter ist verpflichtet ihnen alle die nk betreffenden unterlagen zu zeigen
die zweite möglichkeit ist die hk abrechnung beim mieter schutzbund -was jedoch eine mitgliedschaft voraussetzt kosten ca 70€ im jahr-
überprüfen zu lassen
auch bei der verbraucher zentrale können sie überprüfen lassen , ob diese abrechnung richtig ist..
Answer:
Hi
3650 kwH sind meiner Meinung nach ok.
-wir sind 2 Personen; 170 qm Wohnfläche; Gas für Heizung, Warmwasser und Kochfelder -> im Jahr so 24000 kwH Gasverbrauch.
600€ für 3650 kWh Gas sind aber arg überteuert … wir haben so ca. 1800€ aber halt für die 24000 kwH Gas …
bye
Answer:
Ich kann das sehr gut nachvollziehen..
Habe das gleiche Problem gerade und bin damit beim Anwalt..
Wir zahlen jeden Monat 230 Euro nur an Nebenkosten und haben jetzt für 1 Jahr eine Nebenkostennachzahlung von 2100Euro bekommen ich dachte mich trifft der schlag….Das kann wirklich nicht sein und deshalb sind wir damit zum Anwalt…..
Lg
Answer:
Mietwohnung ? hat der Vormieter alles abgemeldet ?
An sonsten zum Verbraucherschutz.
Answer:
erst mal nicht bezahlen bis es geklärt ist wie die kosten zusammen kommen
mieterbund einschalten
oder verbraucherberatung
dies schreibt der mieterbund
Nebenkosten
Keine Nebenkosten
Das Austauschen von Lampen und Glühbirnen, die Reparatur einer defekten Heizungspumpe oder die Kosten für die Anschaffung von Blumen und Pflanzen sind keine Nebenkosten, die vom Mieter zusätzlich zur Miete gezahlt werden müssen (OLG Düsseldorf 10 U 94/99).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die Kosten für "Leuchtmittel", das heißt für Glühbirnen, keine Kosten der Beleuchtung sind. Hierunter fallen zum Beispiel Stromkosten für die Außenbeleuchtung, für das Treppenhaus, den Keller usw. Die Kosten für das Auswechseln von Lampen und Glühbirnen seien Instandhaltungskosten und gerade keine umlegbaren Betriebskosten.
Auch die Kosten für die Reparatur der Heizungspumpe muss der Vermieter selber bezahlen. Derartige Reparatur- oder Instandsetzungskosten sind keine Wartungskosten, die über die Heizkostenabrechnung vom Mieter zu zahlen wären.
Zwar kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten der Gartenpflege als Betriebskosten zahlen muss. Hierunter fallen dann die laufenden Gartenpflegekosten und auch die Kosten der Erneuerung von Pflanzen und Hölzern, nicht aber die Kosten der Erstanschaffung.
Weitere Hinweise zum Thema "Nebenkosten" in der Mieterbund-Broschüre "Die zweite Miete", bei allen örtlichen Mietervereinen zu kaufen oder direkt hier bei uns im Internet unter der Rubrik "Ratgeber" zu bestellen.
Nebenkosten
Kostenverteilung bei leerstehenden Wohnungen
(dmb) Grundsätzlich muss der Vermieter die Betriebskosten, die auf leerstehende Wohnungen entfallen, selbst tragen. Eine Ausnahme kann es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Zwickau (2 C 264/00) geben bei verbrauchsabhängigen Kosten, zum Beispiel bei Wasser.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) erklärte das Amtsgericht Zwickau, dass bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung grundsätzlich der Vermieter die anteiligen Betriebskosten in seinem Haus für leerstehende Wohnungen zahlen muss. Er darf bei einer Verteilung der Kosten nach Quadratmetern beispielsweise die Gesamtfläche nicht um diejenige der nicht vermieteten Wohnungen reduzieren. Dies gilt auch bei Betriebskostenarten, wie Hausbeleuchtung, Treppenhausreinigung oder Aufzug.
Das Gericht erklärte, dass der Grundsatz gelte, dass den verbleibenden Mietern keine Kosten entstehen sollten, die sie nicht hätten, wenn alle Wohnungen belegt wären. Dieser Grundsatz dürfe aber nach Auffassung des Gerichts nicht dazu führen, dass die verbleibenden Mieter ihren individuellen Verbrauch nicht mehr bezahlen müssen. Es könne nicht sein, dass ein Mieter im Extremfall nur ein Zehntel seines in der Wohnung entstandenen Wasserverbrauches bezahlt, nur weil neun von zehn Wohnungen leerstehen. Da aber andererseits auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den nicht bewohnten Wohnungen Wasser entnommen worden ist, muss ein entsprechender Abschlag von den Kosten für die Bewohner des Hauses gemacht werden.
Nebenkosten
Überhöhte Kosten muß Mieter nicht zahlen
Gebot der Wirtschaftlichkeit gilt
Mieter müssen keine überhöhten Nebenkosten zahlen. Beauftragt der Vermieter z. B. Dritte mit der Erledigung von Wartungs-, Putz- oder Hausmeisterarbeiten muss er das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, er darf keine Fantasiepreise zahlen und auf die Mieter abwälzen (AG Köln 213 C 582/98).
Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) hatte ein Kölner Vermieter unter der Position "Wartung Warmwassergeräte" insgesamt 3.175,20 DM abgerechnet. Ein Gutachter hatte aber erklärt, daß die durchgeführten Sicht- und Funktionskontrollen mit einem Aufwand von 20 DM pro Gerät plus Mehrwertsteuer plus Fahrkostenanteil angesetzt werden könnten. Eine andere Firma erledigte die Wartungsarbeiten an den 20 Durchlauferhitzern und 18 Speichergeräten für 1.176,45 DM. Daraus folgt, so das Amtsgericht Köln, daß die Beauftragung der teuren Wartungsfirma ein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit darstellt.
Bereits früher hatte das Amtsgericht Köln überhöhten Vermieterzahlungen an Putzfrauen und Hausmeister einen Riegel vorgeschoben:
Für eine ungelernte Putzkraft sind demnach 15 bis 20 DM pro Stunde üblich - nicht das Doppelte (AG Köln 209 C 454/95).
Und als angemessenen Lohn für einen Hausmeister wurden 0,50 DM pro Quadratmeter Wohnfläche des Hauses und Monat angesetzt (AG Köln 203 C 217/96).
Wichtig: Seit 1. September 2001 ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit den Betriebskosten erstmalig im Gesetz verankert.