Jun
Hallo,
ich möchte evt. ein nebenberufliches Kleingewerbe anmelden, in dem ich Dienstleistungen (kein Handwerk) anbiete. Ich weiß, dass ich nicht mehr wie ca. 50 bis 200 € Gewinn machen werde. Ich müsste mich als Single in der Steuerklasse 1 befinden.
Nun möcnhte ich gerne wissen, was für Unkosten auf mich zukommen, was ich genau beachten muss etc. Es wäre sehr nett, wenn ihr mir genau erklären könntet wie sich das mit der Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. zusammensetzt. Was für Geld die Berufsgenossenschaft haben möchte und ob ich sonst noch Unkosten habe. Was muss ich bei den Rechnungen an meine Kunden beachten ? Wäre schön, wenn ihr das so genau und einfach wie möglich, vielleicht sogar anhand eines Rechenbeispiels, darstellen könnt. Ebenso wäre es nett, wenn nur Leute mit wirklicher Ahnung antworten, also keine Vermutungen aufgestellt werden. Würde mich freuen, meine Fragen auch ohne Steuerberater beantwortet zu bekommen.
Vielen Dank schon mal !
Answer:
Hallo, wenn Du wirklich nur ein geringfügiges Nebengewerbe betreiben möchtest, solltest Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (den bekommst Du zugeschickt, wenn Du Dein Nebengewerbe angemeldet hast) erklären, dass Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen möchtest. Dann musst Du keine Umsatzsteuer berechnen und abführen, darfst aber auch keine Vordsteuer gegenrechnen. Diese Regelung darfst Du in Anspruch nehmen, wenn Du im 1. Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500,-€ Umsatz und in den folgenden Jahren nicht mehr als 50.000,-€ Umsatz gemacht hast.
Gewerbesteuer wird erst ab einem Jahresgewinn von 24.500,-€ erhoben.
Bei der Berechnung der Einkommensteuer ist es wichtig, wie hoch Dein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer) ist. Zu diesem Einkommen wird Dein Gewinn aus dem Gewerbebetrieb und eventuelle weitere Einkommen zugerechnet. Ab einem jährlichen Einkommen von ca. 7.400,-€ zahlst Du Einkommensteuer. Ob die aber schon mit Deiner Lohnsteuer abgegolten ist, das wird Dir Dein Finanzamt ausrechnen, wenn Du Deine Einkommensteuererklärung abgegeben hast.
Die Berufsgenossenschaft wird Dich voraussichtlich nur als registriertes Mitglied führen, da Du sicher keine Angestellten hast. Wenn Du jedoch ein Ladengeschäft betreibst, dann wirst Du je nach Gefährdungsklasse doch etwas bezahlen.
Wichtig ist auch der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, vor allem, wenn Du Deine Kunden in deren Wohnung aufsuchst oder Arbeiten auf fremden Grundstücken durchführst.
Für die Ermittlung des Gewinns ist nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erforderlich. Für die brauchst Du keinen Steuerberater (aus Erfahrung kann ich Dir sogar sagen, dass viele Steuerbüros mit EÜR und Kleinunternehmern leider nicht viel Sinnvolles anfangen können). Du unterliegst auch lediglich der Aufzeichnungspflicht, das heißt, dass Du keine Geschäftsbücher führen musst.
Wenn Du mir eine Mail schickst, kann ich Dir gerne weiter (unentgeltlich) helfen.
Answer:
Du musst einen Steuerberater ausfinden und er erklärt dir alles, oder regelt alle deine finanziellen Fragen.
Answer:
Ich bin Freiberufler. Ohne jetzt Einzelheiten zu erklären: Such Dir von Anfang enen guten Steuerberater. Ich habe eine Beraterin, und die macht ihren Job gut. Alles Andere kannst Du Dir später überlegen. Ob Du es glaubst oder nicht: Man kann auch zwei Jahre mal ohne Krankenversicherung überleben. Du bist nicht verpflichet, [den Staat zu füttern] eine abzuschließen.
Meine Bilanz werde ich hier nicht posten, aber nur so viel: Es ist knapp über Hartz IV. Mehr wollte ich nicht. Ich wollte Freiheit, nicht "reich werden".
Answer:
Der Rat von Alwin zum Steuerberater ist gut und nützlich. Darüberhinaus ist es aber zwingend erforderlich, dass du zumindest an einem (meist kostenlosen) Seminar für Gründer teilnimmst, z.B. bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer oder Banken.
Auf dich lauern viele Fallen; diese hier alle aufzuzählen wäre unmöglich.
Du wirst dort so viele Tipps und nützliche Informationen bekommen, dass dir der Schädel brummt - und danach geht es für dich darum, mit EIGENER Initiative die verschiedenen Themenkomplexe abzuarbeiten, d.h., du musst dich selber schlau machen, anstatt hier Pauschalfragen im Rundumschlag zu stellen. Wenn du dich dazu nicht in der Lage siehst, wirst du mit jedem Gewerbe scheitern.
Einzelne Sachfragen zu speziellen Themen sind natürlich okay und werden gerne beantwortet - aber mit deiner Fragestellung oben überforderst du YC.
Answer:
Bei so geringem Gewinn gilt es (kommt auf die Stundenzahl auch an) eventuell sogar noch als Nebenbeschäftigung.
Das hat einige Vorteile: z.B. könntest Du weiterhin arbeitslos gemeldet bleiben, müsstet nur der Arge Bescheid sagen. Dann würdest Du auch weiterhin krankenversichert bleiben.
Von dem Geld kannst Du ja keine Versicherung bezahlen. (Du wirst ja irgendswo noch eine andere Einkommensquelle haben, egal ob Du im Moment noch arbeitest oder arbeitslos bist. Von dem Geld könnte ja keiner leben)
Es kommt drauf an, was Du machst. Aber wenn Du Dienstleistungen anbietest, würde sich auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung fürs Gewerbe anbieten. Die ist nicht teuer. Preis richtet sich nach dem, was Du machst.
Mit allem anderen kann ich Dir wirklich nicht weiter helfen. Obwohl ich durchaus verstehe, dass Du noch keinen Steuerberater für so ein kleines Geschäft haben möchtet. Es ist ätzend, dass es für so Miniunternehmer nicht vereinfachte Regeln gibt.