25
May

Keine allgemeingültige Antwort möglich, da zu viele Unterschiede bestehen.

"Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einheitliche Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene berufliche Vorbildung in einem sozialpädagogischen oder sozialen Beruf. Es gibt jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten des Tätigkeitsnachweises. So kann dies von einem Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung variieren."

Versuche es mal unter:
"Berufliche Voraussetzungen - Alternative Möglichkeiten" HIER:
http://www.erzieherin-online.de/beruf/au…

Evtl. gibt´s auch hier noch was:
http://www.erzieherin-online.de/beruf/au…

***NACHTRAG***
@ Jim Jones
Auch hier:
http://www.bbs-anne-marie-tausch.de/html…
gibt es eine Zugangsvoraussetzung:

In die Fachschule - Sozialpädagogik - kann aufgenommen werden, wer

1. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand

UND

2. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent" oder eine gleichwertige Berufsausbildung nachweist.

This entry was posted on Monday, May 25th, 2009 at 10:22 am and is filed under Karriere. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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