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Wenn jemand Geschaeftsfuehrer eines Vereins und gleichzeitig einer Firma ist, darf dann die Firma Geschaefte mit dem Verein machen? z.B. der Vereinsvorstand ist auch Besitzer einer Versicherungsargentur, darf diese Argentur die Vereinsmitglieder versichern?
Answer:
Kommt darauf an, laut Gesetz nicht, da laut Gesetz ein Selbstkontrahierungsverbot besteht, d.h., niemand darf mit sich selbst Geschäfte machen, s. §181 BGB . Da der Geschäftsführer sowohl die Firma als auch den Verein vertritt, darf er es nicht. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass sowohl die Firma als auch der Verein den Geschäftsführer von diesem Verbot befreit, dann darf er wieder. Bei einer GmbH muss dies aber z.B. in der Satzung der GmbH und/oder im Handelsregister stehen, abhängig von der Konstellation.
Answer:
Alles im Leben basiert irgendwie auf Kontakten … ich wuerde jetzt nicht gerade die Vereinsdatenbank fuer eine gezielte Werbekampagne benutzen, aber wenn der Versicherungsmakler in der Vereinszeitschrift eine Werbeanzeige schaltet oder (sofern es sich um einen Sportverein handelt) einen Satz Trikots sponsort, ist da sicherlich nichts gegen zu sagen.
Meines Erachtens kann der Versicherungsmakler (in dieser Funktion) und seine Agentur daher Vertraege mit den Vereinsmitgliedern (als Privatpersonen) abschliessen.
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on Monday, June 30th, 2008 at 8:20 am and is filed under Firmen.
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