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Apr

Die Gewerbesteuer wird aus dem Gewerbeertrag des Unternehmens berechnet, also grob gesagt aus dem Gewinn, den das Unternehmen im Berechnungsjahr gemacht hat. (In der Realität wird da noch alles mögliche abgezogen. Ein guter Steuerberater kann bei unseren Gesetzen den fettesten Geldsack auf ALG-II-Niveau runterrechnen.) Dieser Gewinn wird dann mit einer Steuermeßzahl mutlipliziert. Diese richtete sich früher nach der Unternehmensform, heute beträgt sie einheitlich 3,5%.

Bis jetzt haben wir bundesweit gültig:
Gewerbesteuer = Gewinn * Steuermeßzahl

Jetzt kommt der so genannte Hebesatz dazu. Dieser wird nicht bundesweit einheitlich sondern von den Kommunen festgelegt!

Wir sind bei:
Gewerbesteuer = Gewinn * Steuermeßzahl * Hebesatz

Dieser Hebesatz muß, wie es "DR ohne etc" schon beschrieben hat, mindestens 200% betragen. Darüber hinaus kann ihn jede Gemeinde selbst festlegen. Bei uns in Braunschweig beträgt der Hebesatz z.B. 450%.

Auf 1000 € Gewinn zahle ich also
1000 * 3,5/100 *450/100 = 157,50 € Gewerbesteuer. In einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 300% würde ich nur 105 € bezahlen.

Gruß aus Braunschweich
Johannes

@Le Fou: Es werden wohl 2 von den Geldsäcken gewesen sein. Denen ist das Wurscht, die zahlen eh nix. Ich selber verdiene leider zu wenig um keine Steuern zu zahlen. Also von mir "DH".


Answer:
"Quelle(n):
Abgabenrecht"

…also, aus der Quelle wirst du wohl keinen Honig saugen können. Sieh lieber im Gewerbesteuerrecht nach.

§ 16 GewStG ist der Kandidat der Wahl.


Answer:
Weil durch dieses Recht, die Gewerbesteuer nicht an allen Standorten gleich hoch ist und somit zu einem entscheidenden Kriterium im Bereich der Preis/Gewinn-Kalkulation werden kann.

@Daumen runter
Ach hier gibt es scheinbar mind. 2 intelligente User, die Unternehmer sind.

This entry was posted on Friday, April 17th, 2009 at 3:23 am and is filed under Firmen. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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