18
Oct

Hallo, ich war am Wochenende mit einer sehr guten Freundin zu Besuch in Berlin. Da wir Essen vorbereitet haben fuer den Abend, hat Sie Ihren Verlobungsring (Diamantring) im Bad meiner Schwester abgelegt. Meine Nichte, obwohl Sie alt genug ist es wissen zu muessen, wollte sich den Ring nur mal ausleihen, um ihn ihrer Freundin ein paar Strassen weiter zu praesentieren. Sie hat nur Bescheid gegeben, das Sie kurz zu Ihrer Freundin geht und spaeter wieder da ist. Als Sie nicht kam haben wir uns schon gewundert und sind ihr entegegen gelaufen ca. 2 Stunden spaeter. Gefunden haben wir Sie weinend mit Ihrer Freundin unten vor dem Haus. Sie haben den Ring verloren, konnten ungefaehr sagen wo aber wir haben ihn nicht wieder gefunden. Meine Freundin ist echt enttaeuscht, aber nicht sauer. Meine Schwester hat das Geld nicht einfach so, und ich wundere mich da Sie eine Haftpflicht fuer die Kinder hat, ob diese den Schaden uebernimmt. Vielen Dank fuer Eure Hilfe!


Answer:
Bei der Versicherung anrufen und nachfragen? Das kommt darauf an, was im Vertrag genau steht und das kann hier niemand wissen. Sie verliert ja nichts, wenn sie nachfragt.

Answer:
Es kommt auf das Alter deiner Nichte an und was deine Schwester dazu in ihrem Versicherungsvertrag vereinbart hat. Kinder unter 7 Jahren können erst mal generell für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Es gibt aber mittlerweile Haftpflichtversicherungen, die Schäden, welche durch "nicht deliktfähige Kinder", verursacht wurden auch bis zu einer bestimmten Höhe übernehmen. Wenn sie das aber nicht vereinbart hat, wird die Versicherung deiner Schwester die Forderungen als unberechtigt abwehren.

Ist deine Nichte älter als 7, kommt es immer darauf an, ob man ihr schon die Einsichtsfähigkeit zuerkennt - also ob sie schon wissen kann, was sie in einer bestimmten Situation getan hat. Je älter sie ist, desto höher ist die Chance das die Versicherung den Verlust bezahlt. Ihr solltet den Schaden also schnellstmöglich melden und es genauso schildern, wie du es hier getan hast. Vor allem sollte der Vermerk erfolgen - sie hat den Ring ohne Erlaubnis und ohne das Wissen deiner Freundin genommen.


Answer:
da es sich um einen verlobungsring handelt verstehe ich die frage nicht so wirklich. der hauptwert bei einem verlobungsring ist der emotionale wert. wenn sie den "gleichen" ring wieder bekommen würde, wäre es doch nicht der gleiche, da es nicht DER verlobungsring ist.

sehr schade so etwas zu verlieren, aber nicht wegen dem geld sondern wegen der erinnerung an den tag wo sie gefragt wurde ob sie ihren mann heiraten möchte.


Answer:
Diese Frage ist schnell beantwortet. Schlicht und Einfach: NEIN

Auch wenn man bestimmte Faktoren berücksichtigen würde, bleibt es beim Nein. Es war höchst unverantwortlich, egal warum, diesen Ring überhaupt aus der Hand zu geben. Wenn dieser Ring "besichtigt" werden soll, dann die Besucher kurz einladen und diesen an der Hand präsentieren, dort sieht er eher schöner aus (wenn es sich dann noch um eine gepflegte Hand mit schönen Fingernägeln handelt) als einfach mal nur gezeigt. Das Malheur war schon mit der Übergabe an die Nichte einfach vorprogrammiert. Warum nicht in einer kleinen Schachtel??

Sorry, aber das hat nun mit irgendeiner Versicherung nichts zu tun, es sei denn, man hat für den Ring eine sogenannte "Wegnehmversicherung" oder "Verlustversicherung" abgeschlossen. Solche gibt es für Handy's oder auch Laptops.


Answer:
Von der Ersatzpflicht der Haftpflichtversicherung sind generell ausgeschlossen Schäden, welche man anderen an " geliehenen " Sachen zufügt. Selbst wenn deine Freundin deiner Nichte die Zustimmung zur Mitnahme des Ringes gegeben hätte, würde die Haftpflicht nicht bezahlen.

Answer:
Die Haftpflicht müsste das bezahlen.

Sie hat sich den Ring einfach genommen (wenn man ihn ihr gegeben hätte, wäre das was anderes) und dann verloren - also das ist meiner Meinung nach ein ganz klarer Versicherungsfall.


Answer:
Ich weiss jetzt nicht, ob das ein Versicherungsfall ist, aber generell dürfte es schwierig werden, zu beweisen, dass es wirklich so war!

This entry was posted on Saturday, October 18th, 2008 at 2:33 am and is filed under Versicherung. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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