30
Jun

habe den vertrag vor ca.1 woche unterschrieben, allerding vordatiert zum 15.07.2008.,habe allerdings erst vor 2 tagen die wohnung nochmal gesehen da vereinbart das die vormieterin sich mit mir trifft und wir die wohnung begehen,um die übergabe zu machen…..fand den schlüßel einen tag später in meinem briefkasten. ging dann in die wohnung und durfte feststellen das nicht wie vereinbart die wohnung geräumt und geputzt wurde….der kühlschrank ist defekt die spüle tropft…


Answer:
Für die Mängel ist der Vermieter zuständig. Normalerweise sollte auch er bei der Übergabe anwesend sein. Ein Rücktritt vom Vertrag ist aus diesem Grund nicht möglich, aber der Vermieter hat ja noch Zeit bis zum 15.7. Mache ihm Dampf.

Answer:
Nein, unterschrieben ist unterschrieben und damit rechtsgültig. Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt hier nur bei "Haustürgeschäften" - aber an der Haustür hast Du wohl den Vertrag nicht unterschrieben , oder ???

Und es ist üblich, einen Vertrag vor dem Einzugstermin zu unterschreiben.

Bitte Deinen Vermieter, die Wohnung mit Dir gemeinsam zu besichtigen und an Dich zu übergeben sowie die Mängel aufzunehmen und diese zu beseitigen. Dein Vermieter kann sich dann an die Vormieterin halten.

B.B. - Immobilienverwalterin


Answer:
Das heißt hier nicht "Mann" sondern "man".

Deutsch sollte man können.

This entry was posted on Monday, June 30th, 2008 at 8:16 am and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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