26
Sep

Welche gründe wären aktzeptabel?????


Answer:
Für eine außerordentliche, sprich fristlose, Kündigung bedarf es triftiger Gründe. Beispiele hierfür wären Unbewohnbarkeit (z.B. nach Brand), Unzumutbarkeit (z.B. hartnäckiger Ungezieferbefall), Nichteinhaltung des Mietvertrages (z.B. nachträgliches Verbot von Haustieren) oder schwerwiegende private Gründe (z.B. Gesundheit, Tod, Beruf).

Eine Antipathie gegenüber dem Hausmeister gehört eher nicht zu den Gründen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Der Hausmeister spielt sich anscheinend gerne als Hausbesitzer auf. Das steht ihm nicht zu. Er arbeitet lediglich dort. Weiß der Vermieter schon über die "Höhenflüge" seines Bediensteten bescheid?

Das Durchwühlen fremder Mülltonnen ist übrigens strafbar. Das dürfen nur Behörden.

Da er sich dich als "Prügelknaben" ausgesucht hat, weil er meint, am leichtesten bei dir sein Mütchen abkühlen zu können, kannst du dich nur mit gleichen Mitteln wehren, eine andere Sprache wird er nicht verstehen.

Er wird bei seiner täglichen Arbeit mit Sicherheit Fehler machen, die eine Beschwerde rechtfertigen (Schmutz im Treppenhaus, Herbstlaub, Schneeräumen, usw.)?

Die meisten Duckmäuser geben recht schnell auf, wenn sie merken, dass der andere sich zu wehren versteht.

Viel Glück!


Answer:
geht er mit anderen Mietern auch so um, oder ist er nur dir gegenüber so unverschämt. Wenn ja, dann tut euch zusammen und meldet es bei der Hausverwaltung oder beim Vermieter. Andernfalls zeig ihn wegen Beleidigung und Nötigung an. Den Mietvertrag mußt du aber einhalten, ist leider so.

Wünsche dir alles Gute


Answer:
Hallo,

leider wirst du die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müssen. Oder du suchst einen Nachmieter,der so schnell wie möglich einziehen kann. Warum sprichst du nicht mal mit deinem Vermieter über diesen A…. von Hausmeister? Vielleicht bringt das ja etwas.


Answer:
Du kannst nur dann fristlos kündigen, wenn Du einen guten Grund dafür hast. Schimmel in der Wohnung wäre da ein Beispiel, oder sonstige Dinge, die dich in deiner Gesundheit beeinträchtigen.

Ansonsten mußt du die Kündigungsfrist einhalten.


Answer:
Ja dann hilf ihm doch. Scheinst ja nicht auf den Mund gefallen zu sein.

Vor Umzug die Zustimmung der ARGE einholen.


Answer:
gültig ist der unterschriebene Mietvertrag

This entry was posted on Friday, September 26th, 2008 at 4:08 am and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

Leave a reply

Name (*)
Mail (*)
URI
Comment