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Apr

Wenn du als Wehrdienstleistender, SaZ oder BS bei der Bundeswehr bist, mußt du dir jede Nebenbeschäftigung und auch eine nebenberufliche Selbständigkeit genehmigen lassen. Diese wird grundsätzlich nur mit der Auflage erteilt, dass deine Tätigkeit bei der Bw dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen werden darf. Das gilt auch für Lehrgänge, Alarme, zusätzliche Dienste usw..


Answer:
Ist so gut wie unmöglich, weil ein Wochen-Maximum von 8 Stunden die Grenze bildet.

Bei Beamten, Richtern und Soldaten sind Nebentätigkeiten grundsätzlich vom Dienstherrn zu genehmigen.

Für Soldaten gilt das Soldatengesetz (§ 20) und der Nebentätigkeitenerlass des Bundesministeriums der Verteidigung.

Nur für wenige Nebentätigkeiten gibt es nur Anzeigepflichten (wissenschaftliche Vorträge usw.). Bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst war bislang aufgrund von § 11 BAT das Beamtenrecht sinngemäß anzuwenden. Mit dem TVöD ist das seit dem 1. Oktober 2005 anders geworden. Nun mehr sind nach § 3 TVöD Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern müssen nur noch angezeigt werden. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit jedoch untersagen, sofern diese geeignet ist, die Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A…

Unbenommen bleibt eine Anmeldung des Gewerbes auf z.B. die Ehe-Frau.


Answer:
Ich wüsste nicht, wie Du das zeitlich machen möchtest? Ein Soldat hat nun mal 24 Stundendienst und davon einen Anteil dienstfrei, der zu Erholung dient ect. Wenn der Spieß ruft, hast du da zu sein und dich nicht gerade mal mit was zu beschäftigen, das dies verhindert.
Nebentätigkeiten sind beim Bund nicht gerne gesehen und werden nur seltenst auch genehmigt ..

Mal zum Verständnis … Jeder der in einem Dienstverhältnis steht, egal ob Arbeiter, Beamter, Soldat oder Angestellter … eine Nebenbeschäftigung muss IMMER vom Dienstherr (Cheffe) genehmigt werden, alleine schon aus versicherungstechnischen Gründen!


Answer:
Theoretisch ist zwar nichts dagegen einzwenden, allerdings ist es praktisch unmöglich! Denn bei der Bundeswehr muss man ja mehr oder weniger immer bereit sein. Also falls du das vorhast, würde ich dir davon abraten.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Luftfahrt-Spezi


Answer:
Welche Laufbahn möchtest du denn einschlagen um gleichzeitig dich selbständig zu machen? Selbst wenn du Zahnarzt oder sonst etwas werden möchtest, du kannst so etwas frühestens nach deiner Bundeswehrzeit machen, aber niemals gleichzeitig.

Gruß
Franky


Answer:
Ja, wenn Deine Selbständigkeit sehr flexibel ist.

This entry was posted on Saturday, April 18th, 2009 at 4:22 pm and is filed under Karriere. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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