24
May

Hallo,

ich habe merhere Frage und hoffe hier auf euren Rat dazu.

Und zwar ist es "riskant" jemand eine Kaution zu überweisen ohne schriftliche Regelung und besteht irgendwo nicht ein Risiko, dass man das Geld nicht wieder zurückbekommt?

Und meint ihr es macht Sinn eine Kaution zu überweisen obwohl man nur noch 2 Monate drin wohnen wird?

Und muss man, auch wenn man nur auf Zwischenmiete wohnt, immer eine Kaution zahlen?

Wenn Mängle in der Wohnung drin sind, die man vorher nicht gesehen hat, muss man dann die Kaution bezahlen?

Bitte um eurern tiefsinnigen Rat.


Answer:
wenn in deinem Mietvertrag nichts von einer Kaution steht, brauchst du auch keine zu zahlen.

Answer:
1. Ohne einen schriftlichen Vertrag soll man weder eine Kaution noch überhaupt Miete bezahlen. Andernfalls ist das Geld futsch - ohne jede Gegenleistung.

2. Die Mietdauer ist unerheblich

3. Ob Zwischenmiete oder nicht - eine Kaution gibt es nur, wenn das im Vertrag geregelt ist.

4. Mängel haben nichts mit einer Kaution zu tun - du hast eine Anspruch auf deren Beseitigung, sobald du das SCHRIFTLICH per Einschreiben angemahnt hast.


Answer:
Kautionen müssen vertraglich vereinbart werden. Dann hast Du auch das Recht die Kaution in 3 Raten zu bezahlen. Um zu beweisen, dass Mängel schon bei Einzug in der Wohnung waren ist es unbedingt notwendig, dass Du alle erkennst. Bei Auszug hat der Vermieter das Recht die unbesehenen Mängel auf Deine Kosten (Kaution ) beseitigen zu lassen, da sie ja dann während Deiner Mietzeit entstanden sind.

Answer:
es muss im vertrag geregelt sein. mängel musst du dokumentieren. vor allem muss geklärt sein, dass du keine anteiligen rennovierungskosten zahlne musst, die dann von der kaution einbehalten werden. behält der vermieter die kaution ein, ist dies unterschlagung und strafrechtlich relevant.

Answer:
Wenn eine Kaution vertraglich vereinbart ist, muss sie, bis zum Vertragsende hinterlegt werden. Irgendwelche Mängel berechtigen nicht zum Einbehalt!

This entry was posted on Sunday, May 24th, 2009 at 8:24 am and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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