Jul
Hallo, habe eine Kleinunternehmerregelung und verlange keine Vorsteuer beim Kunden,Beim Finanzamt sagt der eine ich brauche kein Steuerausgleich machen ,da ich auch keine Steuer verlange und als Kleinunternehmer dann auch nichts absetzen kann und der nächste beim Amt sagt ich muß eine machen egal ob!
Letztes Jahr habe ich eine gemacht weil ich angeblich mußte ,habe 125,00€ nachbezahlt und konnte nichts abschreiben als Kleinunternehmer.Nun stehe ich vor dem gleichen Problem ! Muß ich oder nicht???
Answer:
Du brauchst keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, wenn Du Dich dazu entschieden hast, keine Umsatzsteuer zu verlangen (also kannst Du auch keine Vorsteuer geltend machen). Aber eine Einkommensteuererklärung mußt Du machen. Die ist davon unabhängig.
Ergänzung: Bei der Einkommensteuererklärung mußt Du natürlich auch eine Umsatzsteuererklärung machen. Die besagt aber dann lediglich, daß Du weder Umsatzsteuer vereinnahmt noch Vorsteuer bezahlt hast.
Answer:
Auf den Finanzämtern sitzt teilweise die absolute Intelligenz - von NICHTS eine Ahnung. Habe dies vor kurzer Zeit selbst erlebt, als ich eine Auskunft haben wollte. 5 Finanzämter und 5 verschiedene Auskünfte, wobei bemerkenswert war, dass keine einzige richtig war. Erst eine Anfrage beim Bundefinanzministerium ergab die richtige Antwort.
Wenn Du also im Zweifel bist, dann frage per E-Mail dort an, die Antwort kommt schneller als gedacht - innerhalb weniger Stunden, selbst bei schwierigem Sachverhalt und Du kannst die Auskunft des Ministeriums dem Finanzbeamten "auf den Tisch knallen"!
Er wird sie akzeptieren - garantiert!