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Apr

Hallo! Ich bin jetzt 23, und arbeite schon knapp 1 Jahr in der Gastronomie als Küchenhilfe! Bis zu meinem 23 Geburtstag war ich bei meinen Eltern mitversichert. Doch dies ist jetzt leider rum, weil dir KK meinte die Familienversicherung ginge nur bis 23. Mein Problem jetzt ist, das ich ganz ohne KV dastehe. Ich bin bei meinem AG als Ausghilfe angemeldet bin aber eigentlich fast jeden tag dort. Auf der Abrechnung stehen aber immer nur 165 Euro. ich bekomme aber meinen Lohn täglich ausbezahlt. Ist es denn möglich das er mich Krankenversichert ohne das er deutlich mehr abgaben hätte!!!! Ich habe schon so viel darüber gelesen aber nicht wirklich durchgeblickt. Wie müsste er mich denn anmelden und wieviel müsste er und ich denn dann zahlen???


Answer:
Dir ist aber schon klar dass Du Schwarzarbeit machst? Wenn Du jeden Tag da bist und bezahlt wirst und auf Deiner Abrechnung nur 165 Euro stehen dann kann da ja wohl was nicht stimmen, oder!?

Sag Deinem Chef dass er Dich richtig abzurechnen hat und Du keine Schwarzarbeit mehr machst. Dann wirst Du bestimmt über diese 400 Euro-Grenze kommen und die wohlmöglich längst fälligen Krankenkassenbeiträge anführen müssen und wieder krankenversichert sein.

Denn es ist in diesem Staat nun mal so, dass man von jedem Euro den man verdient Angaben abzuführen hat. Und das solltest Du eigentlich auch wissen.


Answer:
Alle Jobs unter 400,01€ werden vom AG pauschal mit 20% versteuert inkl. Vers.-beiträge. Er muss das tun, sonst begeht er Sozialversicherungsbetrug! Du musst Ihm sagen bei welcher Kasse, ansonsten ist es die AOK als Grundeinstellung für die Kasse.

Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle angestellten Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der Versicherungspflicht-Grenze liegt. Diese Grenze liegt im Jahr 2009 bei einem Jahresgehalt von 48.600,- € (4.050,- € monatlich).
Für Angestellte, deren Gehalt über dieser Grenze liegt, Beamte und Selbstständige besteht die Versicherungspflicht nicht. Sie können sich privat versichern, oder als freiwillig Versicherter den gesetzlichen Krankenkassen beitreten.
Mindest- und Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenverischerung werden vom Gesetzgeber jährlich neu festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze legt dabei das zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags maximal anzurechnende Gehalt fest.


Answer:
Du musst mehr als 400 € verdienen (Midijob).

Beiträge in der Gleitzone
Wer monatlich zwischen 400.01 und 800.00 Euro verdient, muss weniger Beiträge zahlen. Grund: In dieser "Gleitzone" unterliegt nur ein Teil des Entgelts der Beitragspflicht. Wie hoch die Beiträge genau sind, erfahren Sie hier:
http://www.krankenkassen-direkt.de/servi…


Answer:
Frag doch einfach bei der Krankenversicherung nach. Als ich nicht mehr familienversichert war, musste ich im Monat um die 130€ für die Versicherung bezahlen.

This entry was posted on Wednesday, April 15th, 2009 at 11:28 pm and is filed under Karriere. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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