Jun
Ich habe am 22.05 begonnen zu arbeiten,erst am 01.07 bekomme ich meinen Lohn,muss ich der ARGE das geld rückerstatten vom Monat 06 ??????
Answer:
Schau mal hier hast du schon einige Antworten bekommen:
http://de.answers.yahoo.com/question/ind…
Answer:
Es ist immer wieder erschreckend, dass Leute aus solche spezielle Fragen antworten und null Ahnung haben und einen Unsinn hoch drei schreiben, glaube denen bloß nicht.
Zuerst mal gehe ich davon aus, dass du dich vom Amt abgemeldet hast. Wichtig ist, ob du zurückzahlen musst oder nicht, der Eingang des ersten Lohns, fällt dieser auf dem 30.06 oder früher, musst du es zurückbezahlen, bekommst du den ersten Lohn aber erst am 01.07. oder später, kannst du das ALG2 im vollen Umfang behalten. Die Begründung ist recht einfach: Da du im Monat Juni noch keinen Lohneingang hattest, hast du vollen Anspruch auf ALG2.
Rede am besten mit dem AG, dass er dir das Geld erst ab dem 01.07. zur Verfügung stellt. Aber das steht meistens schon im Arbeitsvertrag drin.
Answer:
Sprich mit Deinem Sachbearbeiter.
Normalerweise bekommst Du für Juni schon keine Geld mehr, (bzw. ab 23. 5.) aber in diesem Fall werden sie sicher in Vorleistung treten.
Und dann musst Du es natürlich zurück zahlen.
Answer:
Es kommt darauf an ab wann Du der ArGe gemeldet hast das Du ab 22.05 in Arbeit bist bzw. ein Arbeitsverhältnis eingegangen bist.
Leider kann es möglich sein das der Prozess der Überweisung Deines AlG II schon begonnen hat und man nun diese nicht stoppen kann. Dies hängt damit zusammen da jeder AlG II - Empfänger einen Tag vor dem 01. eines Monats sein Hartz IV bekommt.
Falls dies geschehen ist wird man Dir nahe legen den Betrag für Juni`08 und für die Zeit vom 22.05 bis 31.05 zurück zu erstatten, da Du ja ungerechtfertig AlG II für diese Zeiträume bezogen hast.
Am Einfachsten ist, Du redest mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in ob und in welcher Höhe Du das AlG II an die ArGe bzw Arbeitsamt ( Rückzahlungen laufen in der Regel über die Arbeitsagentur ) zurückbezahlst.
Natürlich ist das Amt auch mit Ratenzahlungen einverstanden, vorallem wenn Du dalegen kannst das Dein Gehalt nicht hoch genug ist um den geschuldeten Betrag komplett zu überweisen. Schließlich hast du auch andere Ausgaben, wie z.B. Miete und Strom die gedeckt sein müssen.
Wenn aber Dein mtl. Gehalt nicht allein zum Lebensunterhalt reicht, gibt es die Möglichkeit das Du ergänzend AlG II bekommst. Falls dies der Fall sein sollte wird Dir der bereits bezahlte Betrag auf diese Ergänzung angerechnet und Du bekommst für einen gewissen Zeitraum kein ergänzendes Hartz IV oder Wohngeld.
Wie gesagt, sprich am Besten mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter oder einem Sozialarbeiter der Diakonie oder Caritas. Die wissen am Besten über diese Thematik bescheid und können Dich auch beraten. Oft bekommst Du von Seitens des Amt keine zufriedenstellenden Aussagen oder der Sachbearbeiter muß mit anderen Kollegen telefonieren um Dir weiter zu helfen.
Da ich selbst AlG II beziehe und die Tücken der ArGe kenne hatte ich immer Unterstützung von Seiten eines Mitarbeiters der Caritas oder der Diakonie.
Hoffe ich konnte helfen…
Answer:
Nein, wenn du sofort deinen Job bei der ARGE gemeldet hast, dann bekommst du für Mai das Geld bis zum 22.5.