13
Apr

Hallo Zusammen,

Seit längere Zeit sind meine Fenstern Wärme und Regenwaser undicht. In Winter spürt man wie die Kälte eindringt und beim Regen dring das Wasser ein, sodass ich 3 Mal meiner Küche unter 3cm Wasser gefunden habe…. Dies Bedeutetet, dass ich sehr höhe Heizkosten habe, und dass ich nicht in Ruhe meine Wohnung alleine lassen kann, wire zb beim Urlaub. Nach einem Regentag, muss jemand dahin gehen und überprüfen, dass die Küche nicht unter Wasser ist…. Lästig!

Ich habe mehrmals die Hausverwaltung -freundlich- gebeten die Mängel zu beheben, leider ohne erfolg. Erst nachdem ich -schriftlich- eine Miteminderung wegen nicht gehobenen Mängel angekündigt habe, haben sie mir eine Lösung angeboten. Das Problem ist noch nicht repariert. Seit 2 Monate bezahle ich meine -geminderte- Miete rechtzeitig. Nun habe ich eine Mahnung bekommen, wo ich gefordert bin, die fehlende Miete nachzuzahlen.

Ich weiß, ich soll diese Mahnung zurückweisen mit der Anmerkung, dass es rechtens sei, weil ich die Mietminderung angekündigt habe…

Ist dies Richtig?
Wie soll ich es machen?
Kennt ihr eine Internetseite wo die vorgehensweise erklärt wird?

Danke schön!

C.


Answer:
mach dir keinen stress. alles was passieren kann ist das du die miete doch zahlen müsstest. was ich nicht glaube. geh zum mieterschutzbund und las die das regeln gegeben falls wirst du mitglied is eh sinnvoll,un dann wirst du sehen wie das schäbert. für deine verwaltung kommst noch viel dicker. als nächstes vordere den energiepass an. und mach dir mal gedanken wie viel energie mehrkosten du seit schadenseintritt aufbringst (hoffe du hast deine beschwerden dokumentiert) und dann drohst du mit schadensersatz. dreh den spieß rum, denn das recht ist ganz klar auf deiner seite

Answer:
Bei Mangel der Mietsache und Meldung des Mangels an den VM bzw. Hausverwalter, darf man die Miete mindern - auch ohne Ankündigung! § 536 BGB.
Zusätzlich sollte man dem VM ein Frist setzen um den Mangel zu beheben. Wird dieser Mangel nach Fristsetzung nicht behoben, hat man mehrere Möglichkeiten:

1. Man bestellt eine Firma (Preisvergleiche nicht vergessen) und lässt den Mangel fachgerecht beheben. Die Kosten darf man dann von der Miete abziehen. § 536a Abs.(2)

2. Man hält einen weiteren Teil der Miete zurück, um den Druck weiter zu erhöhen. Auf diesen Teil der Miete hat der VM dennoch einen Anspruch - er wird ja nur zurückbehalten.
Im Gegensatz zur Mietminderung. Auf diese hat der VM keinen Anspruch, dementsprechend ist auch die Mahnung unwirksam und man MUSS gar nicht darauf reagieren.

3. Die Mietminderung nochmals um 5% erhöhen.

4. Ordentlich kündigen und ausziehen.

Manche Hausverwaltung drohen auch mit fristloser Kündigung, wenn die Mietminderung einen Betrag von 2 Monatsmieten erreicht haben. Das ist ebenfalls, wie die Mahnung unwirksam.

Bin Profi. *fg


Answer:
Du hast bisher alles richtig gemacht. Mach einfach weiter - dafür brauchst du keinen Anwalt. Schreib einfach zurück, dass die Nachforderung nicht gerechtfertigt ist, weil die Miete aufgrund der weiterhin bestehenden Mängel gemindert ist. Bei der Gelegenheit kannst du auch gleich mal nachfragen, bis wann sie denn den Mangel zu beheben gedenken.

Bedenken wegen einer Kündigung aufgrund von Mietrückstand brauchst du nicht zu haben. Zum einen wäre das ohnehin nur dann ein Grund, wenn mal mehr als zwei Monatsmieten Rückstand aufgelaufen sind. Viel wichtiger aber: Du bist überhaupt nicht im Rückstand, denn du zahlst ja deine Miete. Allerdings IST diese aufgrund der Mängel gemindert. Auch wenn die Mängel mal behoben werden, besteht kein Anspruch auf Nachzahlung, denn die Minderung der Miete ist nur eine Kompensation für die eingeschränkte Nutzbarkeit der Wohnung - und die kann natürlich nicht nachträglich "geheilt" werden.

Also bleib ganz locker und freundlich, aber bestimmt.

Viele nützliche Tipps zum Thema findet man übrigens (mit etwas Suchen) in


Answer:
Zahl den geminderten Betrag bei der Hinterlegungsstelle des örtlichen Amtsgerichts ein um deine Zahlungwilligkeit zu beweisen. Teil das dem Vermieter mit. Wenn der Vermieter das Geld dann haben will, muss er klagen.
Das ist ein Tipp meines Großvaters, der ein bekannter Rechtsanwalt in Hamburg war.

Wenn du mehr auf neue Fenster Wert legst, empfehle ich dir folgende Vorgehensweise:
Ein erneutes Einschreiben an den Vermieter mit Inhalt:
letzte Frist zur Mangelbehebung
Nach Fristablauf Androhung der Selbsthilfe
Das heißt, dass du einen Tischler mit der Anfertigung und Montage neuer Fenster(Qualität der Bestehenden) beauftragst und die Kosten mit den folgenden Mieten verrechnest. Um der Sache den letzten Schliff zu geben, ist ein Kostenvoranschlag eines örtlichen Tischlers als Anlage des Schreibens sinnvoll. Das ist dann auch quasi ein Gutachten, wenn der Tischler den Schaden des Fensters beschreibt im Kostenvoranschlag.

Diese Methode führt für dich zu intakten Fenstern. Meist kennen Vermieter nämlich gute günstige Tischler und sind nur zu geizig, sie auch zu beauftragen. Dieser Tipp stammt vom Mieterverein Bremen und wurde beim Sanierungsstau unserer letzten Mietwohnung IMMER vom Erfolg gekrönt. Selten hab ich Handwerker so schnell gesehen, wie nach solchen Briefen.


Answer:
Geh zu einem Anwalt der sich damit auskennt. Die können nicht verlangen dass du die Miete nachzahlst. Auf gar keinen Fall bezahlen. Du hast den Mangel aufgezeigt, ihnen die Chance gegeben es zu reparieren, sie haben nicht reagiert, ergo bist du im Recht.
Nimm den Anwalt und der soll seine Kosten auch der Hausverwaltung aufs Auge drücken. Dann werden die vielleicht eher wach und unternehmen etwas. Möglicherweise kannst du die Miete sogar noch weiter drücken, aber das erzählt dir der Anwalt.

gruß
Franky


Answer:
Mietminderungen sollte man nie ohne Anwalt machen. Wurde die Mietminderungsankündigung per Einschreiben verschickt? Ist die Höhe etwa zu hoch - es muss nach der Hamburger Tabelle ausgerechnet werden. Wurde die Beseitigung der Mängel schriftlich angekündigt. Nimm sofort einen Anwalt der Dir alles durchführt. Im ungünstigen Fall kann der Vermieter Dir wegen Mietrückstandes fristlos kündigen Nachtrag: Lass Dein Anwalt auf die Mahnung antworten.

Answer:
Sie nehmen sich am besten einen Anwalt für Mietrecht, der kann Sie genauberaten! oder gehen zum Mieterschutzbund und lassen sich dort beraten. dann sind Sie auf der sicheren seite. mfg. Peter

This entry was posted on Monday, April 13th, 2009 at 2:25 pm and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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