May
Hallo,
ich habe eine kleine Firma und wir haben bisher nur nach D-Land geliefert.
Selbstverständlich mit Rechnung und ausgewiesener MwSt.
Jedoch haben wir jetzt einen Kunden in Frankreich.
Wie sieht das aus ?
Ist auf der Rechnung keine MwSt.
oder 15% wie in Frankreich?
oder 19%? sorry und danke für eure hilfe!
Answer:
Hi,
Sandra A hat recht, auch wenn es sich kompliziert liest.
Hier noch einmal im Klartext.
Ist Dein Kunde Endverbraucher, dann zahlt er, weil er in einem EU-Land lebt, die MwSt. die im EU-Land des *Verkäufers* (!) gilt.
In Deinem Fall muss der Kunde also die deutsche MwSt. = 19% zahlen.
Ist Dein Kunde Unternehmer und hat Dir seine USt.-ID genannt, dann kannst Du ihm die Waren ohne MwSt. liefern, solltest das aber incl. der genannten USt.-ID auf der Rechnung vermerken.
Ist Dein Kunde Unternehmer ohne UST.-ID, musst Du ihn wie einen Endkunden beliefern (also mit MwSt.) und er muss sich selber um die Vorsteuer-Rückerstattung kümmern.
Answer:
Eine Lieferung ins EU-Ausland ist in Deutschland steuerbar nach § 1 USTG, da der Lieferort im Inland liegt, allerdings steuerfrei nach § 4 Nr. 1b in Verbindung mit § 6a USTG, sofern der Empfänger im Ausland der Umsatzbesteuerung unterliegt, also Unternehmer ist. In dem FAll darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen. Du musst allerdings den HInweis auf die Steuerfreiheit nach oben genannten Paragraphen in die Rechnung aufnehmen. Der Empfänger dieser Rechnung hat einen sog. innergemeinschaftlichen Erwerb und muss diesen in Frankreich entsprechend der Vorschriften dort versteuern.
So wie Du bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb 19 % UST zahlen musst, dafür aber gleichzeitig 19% Vorsteuer abziehen darfst.
Wenn man steuerfreie Umsätze ausführt, darf man für gewöhnlich die auf diese Umsätzen entfallenen Vorsteuern nicht abziehen.Das gilt aber ua. nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen, bzw Ausfuhrlieferungen (Lieferungen ins Drittland, zB Schweiz, steuerfrei gem §4 Nr 1b UStG) gem § 15 Abs. 3 Nr.1a USTG
Das Umsatzsteuergesetz ist ein relativ kompliziertes Gesetz, da man fast nichts pauschal sagen kann. Von daher lohnt sich allein hierfür schon ein Steuerberater, denn wenn man als Vorsichtsmaßnahme eher zuviel als zuwenig Steuern ausweist, ist man auch verpflichtet, sie zu zahlen, als sogenannte Strafsteuer nach § 14c USTG. Wenn man zuwenig ausweist, ist man direkt wegen Steuerhinterziehung dran.
Ich empfehle für solche Angelegenheiten also dringend einen Steuerberater, gerade, wenn sich diese Geschäftsbeziehungen ins Ausland weiterentwickeln
PS: Das mit der UST-ID Nr. habe ich glatt vergessen, das gehört natürlich hierhin. Du brauchst eine, die bekommst Du beim Bundeszentralamt für Steuern, Tel Nr.Tel.: +49-(0)228-406-1222, Du musst Deine Steuernummer und Dein Finanzamt wissen, dann bekommst Du sie häufig schon am Telefon gesagt.
Die von Deinem Rechnungsempfänger brauchst Du auch, dadurch wird sichergestellt, dass der Empfänger ein Unternehmer ist und die Steuerfreiheit also richtig.
Ist der Empfänger kein Unternehmer musst Du natürlich ganz normal 19% ausweisen.
Answer:
@Franky
…also, am besten liest du die Aufgabe noch mal gaaaaaanz langsam.
@Speditionskauffrau und Zollbeauftrage
Erzähl mir mal, was die Umsatzsteuer mit Zoll zu tun hat und wo beim Grenzübertritt nach Frankreich Zoll entsteht.
@Frager
Leider hast du nicht dazugeschrieben, ob euer Kunde ein Unternehmer ist, der in Frankreich regelbesteuert wird und eine USt-ID hat, ihr ebenfalls eine habt und ihr unter Verwendung dieser USt-IDs geliefert habt..
Falls ja, erbringt ihr eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Auf der Rechnung erscheint statt der Umsatzsteuer der HInweis, dass die Lieferung nach § 4 Nr. 1 Bu. b) UStG steuerfrei ist.
Falls nein, kommt § 3c ins Spiel und man muss wieder zwei Fallgruppen unterscheiden. Hierzu habe ich hier mal etwas längeres geschrieben. Auf Grund deiner Angaben kann man aber wohl davon ausgehen, dass deutsche USt ausgewiesen werden muss. Aber das ist jetzt nur geraten, denn über den Sachverhalt hüllst du dich ja leider in Schweigen.
Answer:
Also ich meine dass du dorthin die Mehrwertsteuer dir erstatten lassen kannst, und dann die französische wieder darauf geschlagen wird, zumindest ist es so wenn du dir Waren kaufst .
Normalerweise ist der Kunde dafür selber zuständig, denn du musst ja die Umsatzsteuer trotzdem hier in Deutschland entrichten und er kann sich diese höhere Steuer erstatten lassen und muss dann aber seine eigene Steuer nachentrichten.
Ich hatte das mal mit einem Wohnwagen aus Dänemark, da wurde die dänische Steuer runtergerechnet, und dann die deutsche drauf und mehr habe ich nicht bezahlt.
Gruß
Franky
Answer:
Frag den Kunden nach seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer. Wenn du die des Kunden auf der Rechnung notierst, kannst du ohne Mehrwertsteuer die Rechnung stellen. Wenn du keine UI-Nr. bekommst musst du mit deutscher Umsatzsteuer fakturieren.
Answer:
Du stellst die Rechnung ohne Steuer aus.
Der Kunde in Frankreich ist dann dafür verantwortlich das vor ort entsprechend auszugleichen.
Answer:
Du musst eine Ausfuhrbescheinigung schreiben, auf der die Ausfuhr zum Zoll bestätigt wird. Dort ist alles geregelt. Oder rufe beim Zoll an.