May
Steht ihr im Mietvertrag ? Wenn nicht, müsst ihr auch keine Miete zahlen.
Anders wenn euer Vater tot wäre, dann werdet ihr Nachfolger.
Die Wohnung sollte ordnungsgemäß gekündigt werden.
Der Vermieter sollte sofort unterrichtet werden, denn der hat ein Interesse die Wohnung schnellst möglich weiter zu vermieten. So könnte man in Absprache mit ihm, vor der regulären 3 Monatsfrist aus dem Vertrag entlassen werden. Stichwort: Aufhebungsvertrag.
Answer:
Ihr müsst die Miete zahlen!
1. Wohnung schnellsten kündigen
2. dem Mietvertrag entsprechend zur Übergabe vorbereiten.
Aus der Nummer kommt man bisweilen nicht mal raus, wenn man Harz IV bezieht.
Aber ein Versuch ist es immer wert, Antrag auf unterstützung beim Sozialamt stellen, hat aber wenig Aussicht auf erfolg!
PS: Die Kündigungsfrist müßt ihr in jedem Fall einhalten und Harz IV war nur ein Beispiel.
Ich möchte natürlich niemanden zu nahe treten.
Answer:
Wenn die Wohnung nicht gekündigt und ausgeräumt wird, dann müsst ihr solange weiter bezahlen wie die Kündigungsfrist ist, wenn der Vater dazu nicht mehr in der Lage ist.
Answer:
Unter Einhaltung der Kündigungsfrist muss die Wohnung gekündigt werden. Bis dahin muss die Miete gezahlt werden.
Answer:
Das kommt darauf an wie vile Ihr verdient und wie viele Leute davon leben müssen. Aber warum wollt Ihr die Wohnung behalten? Kündigt doch, er wohnt ja dann im Pflegeheim….
Answer:
Das ist Sache Deines Vaters. Er sollte schnell verfügen, wie es mit seiner Wohnung weiter gehen soll. Kündigen und auflösen oder weiter behalten.
Answer:
Weiterzahlen der Miete in der vorherigen Wohnung dann, wenn sie nicht gekündigt wurde.
Answer:
Die Miete im Pflegeheim oder die seiner Wohnung?
Answer:
ja,wenn ihr zahlungsfähig seit.wohnung kündigen usw.aber sofort.