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Jul

Habe heute meinen Mietvertrag unterschrieben und soll ihn erst nach der 1. Mietzahlung und Kautionszahlung mit der Unterschrift des Vermieters bekommen. Der wird also erst vom Vermieter unterschrieben und an mich geschickt nach diesen Zahlungen. Mietbeginn ist der 1.7. 08. Wenn ich heute die Miete und Kaution aber überweise, habe ich noch nicht den Mietvertrag . Geld haben die ja eh dann erst ca. am 1 oder 2. 7 drauf aufm Konto. Das ist mir alles neu. Ich habe immer als erstes den Vertrag bekommen und dann gezahlt. Wollte sogar bar zahlen aber die Maklerin hat gesagt ich soll überweisen. Was soll ich machen und läuft das heute alles so ?


Answer:
Das ist zwar ungewöhnlich, wird aber oft so gemacht.

Eine Überweisung dauert normalerweise 2-3 Tage. Allerdings brauchst Du, für die Kaution, nur eine von drei Raten gleich zu bezahlen, die anderen zwei im nächsten und übernächsten Monat!


Answer:
Ungewöhnlich, zugegeben. Aber das Wörtchen "Maklerin" in Deiner Schilderung beruhigt mich schon. Die hat auch einen Ruf zu verlieren, wenn der Mieter erst die Kaution und die Miete will und Dir dann keinen Mietvertrag aushändigen würde.

Würde es unter besonders großes Mißtrauen seitens des Vermieters abhaken. Legt sich nach Eingang Deiner ersten Zahlung mit Sicherheit sofort. Vielleicht hat er ja in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht.


Answer:
Der Mietvertrag ist erst mal ein Vertrag auf Gegenseitigkeit, das heißt, der Vertrag an sich ist für beide Vertragspartner gleichmaßen gültig. Da du ja schließlich wissen musst, was in dem Vertrag steht (z.B. findest du dort die genaue Miethöhe, die Bankverbindung etc.), brauchst du ein Exemplar des Mietvertrages.

Das Wort "Maklerin" hört sich beruhigend an, ansonsten hier mal ein "Horrorszenario": du überweist die Miete und die Kaution, also doch schon eine etwas höhere Summe und plötzlich behauptet der Vermieter, dass er nie einen Vertrag mit dir abgeschlossen hätte und du ihm das Geld ohne Gegenleistung aufgedrängt hättest?

Ich würde also darauf bestehen, dass du den Vertrag sofort ausgehändigt bekommst und dann erst zahlst.

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Kaution nicht sofort, sondern in 3 Monatsraten gezahlt werden kann. Eine Vereinbarung, dass die Kaution in einer Summe zu zahlen ist, ist unwirksam! Lediglich die erste Rate muss zu Beginn des Mietverhältnisses (nicht schon beim Vertragsabschluss) erfolgen.


Answer:
Nix gibts, Vertrag und dann bezahlen.

Beide Partein gehen zur Bank und eröffnen ein Kautionskonto , bei der Gelegenheit nimmst du die Überweisung der ersten Miete vor.

Dafür gibts sowas schliesslich.

Und nichts anderes.!!


Answer:
Wichtig ist, dass Du fristgemäß das Mietobjekt nutzen kannst, sprich Schlüssel- und Wohnungsübergabe im gebrauchsfähigen Zustand rechtzeitig erfolgt.

Die beschriebene Vorgehensweise bringt dem Vermieter rechtlich und praktisch nichts, da auf alle Fälle schon ein Vertragsverhältnis mit der Folge besteht, dass die gesetzlichen Bestimmungen greifen, was in der Regel für Dich besser wäre (z.B. Schönheitsreparaturen). Man könnte einen Mietvertrag auch per Handschlag oder mündlich abschließen.

Insofern bestehen Deine Ansprüche und Rechte auf Nutzung ab vereinbarten Zeitpunkt bereits jetzt und wären schon einklagbar.

Wenn Du heute schon überweist, bist Du seeeeeeeeeeehr pünktlich (willst Du nicht bei mir mieten ?), denn normalerweise kannst Du heutzutage damit rechnen, dass morgen oder übermorgen (27.06.08) das Geld schon auf dem Konto des Vermieters ist - die Bankregel 3-4 Werktage (o.Samstag) gilt zwar noch bei (rechtlichen) Berechnungen, ist von der elektronischen Praxis aber schon längst überholt.

Alles Gute für die neue Wohnung.

Liebe Grüße


Answer:
bei mir war es beide male so, das ich die kaution und die erste miete bar bezahlt habe und dann auch gleich den vertrag ausgehändigt bekommen habe

Answer:
Das kann so laufen, denn im Zeitalter der Mietnomaden (die stetig zunehmen) wird man sehr, sehr vorsichtig. Ich mache es zwar nicht so, sondern von einer SCHUFA-Auskunft und ggf. einer Bestätigung des Vorvermieters abhängig.

Answer:
Normalerweise wird nach Vertragsabschluss die erste Rate der Kaution überwiesen. Das Geld sollte jedoch vor Übernahme der Wohnung beim Vermieter sein. Ob Bar oder Überweisung ist gleich. Bring dem Vermieter die erste Räte in Bar hin und hole den Vertrag ab. Laut Gesetz kann er nicht die gesamte Summe verlangen.Meist sind es die Makler die Angst um Ihr Geld haben.

Answer:
Das ist durchaus rechtens - wenn du eine Kopie des Vertrages, die Bankbelege für die Überweisung und vor allem die Schlüssel hast, kann dir nicht viel passieren.

Answer:
Diese Vorgehensweise ist nicht üblich.

Nur die Unterschrift auf deinem Mietvertrag gibt dir auch die Sicherheit, tatsächlich einziehen zu können.

Sage der Maklerin, dass du einen Dauerauftrag für die Miete, beginnend am 01.07. einrichtest und die Kaution überweist, sobald der Mietvertrag unterschrieben bei dir ist.

Dazu macht man ja Verträge.


Answer:
ja das ist eben so die wollen erst Kaution und die Miete und dann machen die den Mietvertrag

Answer:
Also bei mir war es vor kurzem so, das ich den Mietvertrag zwar samt Unterschrift von der vermieterin in der tasche hatte, jedoch den Schlüssel erst nach Bezahlung Kaution ausgehändigt bekamm.

This entry was posted on Tuesday, July 1st, 2008 at 12:50 pm and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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