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Ich möchte gerne aus einem Mietvertrag raus,weil mit dem EX nichts mehr geht ausser Gewalt von seiner Seite.Nun will er aber nicht,das ich einfach so gehe und beharrt darauf,das ja mein Name auch im Mietvertrag steht.Den hatte er aber alleine abgeschlossen,ohne meine Anwesenheit,ich bin erst nachgezogen.Er hat aber meinen Namen mit einsetzen lassen,was ich jetzt gesehen hab.Ich habe aber weder unterschrieben noch war ich bei irgendwelchen mündlichen Verhandlungen anwesend.Wir sind auch nicht verheiratet.Kann ich meinen Namen da jetzt rausnehmen lassen und ausziehen,ohne Kündigungsfrist,weil ich ja eigentlich gar keinen Vertrag abgeschlossen habe,oder muß ich weiterhin Miete und Extras bezahlen,auch wenn ich so ausziehen muß,weil es eben mit ihm zusammen nicht mehr geht?
Danke für hoffentlich viele konstruktive Antworten
Answer:
Wenn er vorher Mieter war, und zwar alleiniger, dann kann ja niemand behaupten, dass der Mietvertrag nur mit Deiner Zustimmung abgeschlossen wurde.
Von daher solltest Du dem Vermieter am besten schriftlich (Einschreiben) mitteilen, dass Du ausziehst und er alle allenfalls offenen/kommenden Forderungen mit Deinem Ex klären soll. Du hättest keinen direkten Vertrag mit dem Vermieter.
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Verträge können auch mündlich geschlossen werden und sind gültig. In deinem Fall wird auch eine Konkludenz nachzuweisen sein, sodass ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Dein Vermieter dürfte hier dein Freund sein, bzw. der an den du das Geld überwiesen hast.
In deinem Fall kannst du außerordentlich fristlos kündigen. Die Kündigung muss schriftlich sein. Zur Sicherheit würde ich dem Hauptvermieter ebenfalls eine Kündigung schicken.
Glaube nicht dem Märchen von Einschreiben mit Rückschein, das ist Unsinn. Dies gilt bei nicht abholen als nicht zugestellt - ist also unwirksamer als ein normales Einwurfeinschreiben.
Nimm eine Vertrauensperson zeige ihr den Inhalt des Briefes und diese Person soll den Brief in den Briefkasten legen. Diese Person gilt als Zeuge, falls es widererwarten Probleme geben sollte.
Mit Zugang der Kündigung bist du ab sofort aus dem Vertrag raus - ist ja fristlos!
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Ich denke das du da ohne Probleme raus kannst.
Du stehst zwar drin, hast den Vertrag aber nicht unterschrieben und bist rechtlich dann kein Mieter dieser Wohnung, sondern nur Mitmieter.
Kritisch wird es nur wenn wirklich beide unterschrieben haben.
Da muss der andere Mieter mit zustimmen, was manchmal nicht so leicht ist.
Rede einfach mal mit eurem Vermieter.
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So wie Du es beschreibst, ist Dein Freund der alleinige Mieter. Du hast nichts unterschrieben. Im Normalfall muss der Mieter noch weitere Personen angeben, die dauerhaft in der Wohnung leben. Da er allerdings alleine unterschrieben hat, müsste er auch alleine dafür gerade stehen.
Um sicherzugehen solltest Du aber mit einem Fachmann (Anwalt, Mieterbund etc) sprechen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Wenn Du nicht unterschrieben hast und auch niemals die Miete gezahlt hast, solltest Du ohne Probleme aus dem Vertrag herauskommen. Wenn Du allerdings laufend die Miete ode 50% hast Du damit durch Dein Handeln eine andere Situation geschaffen.
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Ich gehe davon aus das du keinen Vertrag abgeschlossen hast, da beide unterschreiben müssen.
Eintragen kann dich ja jeder überall. Ist keine Unterschrift von dir darunter kannst du gehen wann und wie du willst.
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Schreibe dem Vermieter mit Einschreiben/Rückschein, dass Du nichts davon wusstest und dem nicht zugestimmt hast. Moralisch gesehen, würde ich 50% der Kosten bezahlen bis 3 Monate nach dem Auszug.
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Ohne persönliche Unterschrift,ist es kein Vertrag.Du kannst also gehen,ohne etwas zu befürchten.
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Wenn Du nichts unterschrieben hast, hast Du auch mit nichts was zu tun; Du kannst bedenkenlos abhauen
Answer:
Wenn Du nicht unterschrieben hast bist Du heraus.