May
Hallo zusammen,
Ich bin derzeit hauptberuflich Student. Ein Freund sprach mich an, ob ich Lust hätte mit ihm zusammen an heissen Sommertagen mit einer Kühlbox durch den Stadtgarten zu marschieren um dort den anderen Studenten Bier anzubieten.
Da kamen also direkt ein paar Fragen: Braucht man dafür einen Gewerbeschein? Und gilt Bier als Lebensmittel? Und wenn ja, braucht man anschließend weitere Lizenzen, die das Handeln mit Lebensmitteln regeln?
Falls es sich nur auf die Gewerbeanmeldung beläuft, könnte ich mir das vorstellen. Bei den strengeren Auflagen die man als Lebensmittelhändler zu erfüllen hätte, würde ich mich diesen Sommer wohl auch nur in den Park legen.
mfg
Answer:
für jede unternehmung die zum ziel hat geld zu verdienen musst du ein gewerbe anmelden oder eine andere geschäftsform (GmbH usw.)
bier ist ein genussmittel und auch wegen dem alkoholgehalt wird es anders als lebensmittel (7% )mit 19% mehrwertsteuer belegt
weitere lizenzen braucht man aus lebensmittelrechtlicher sicht nicht wenn man das bier nicht auschänkt sonder nur verpackt verkauft
aber im park und in der öffentlichkeit darfst du das nicht ohne sog. lizenz des reisegewerbescheines/fliegender händler
eine genehmigung (mit evtl. einer art pacht oder miete) kann auch vom hausrechtsinhaber verlangt werden.
so kann es sein dass die stadt das untersagt weil sie zum beispiel einen kiosk verpachtet und keine weiteren händler duldet oder dass es eine stadtparksatzung gibt die gewerbetreiben im stadtpark verbietet.
denke die kosten/aufwands/nutzenrechnung passt für diese idee nicht
wenn man alles realistischund offiziell kalkuliert
Answer:
Es gibt hier einige Möglichkeiten, wie Du dies realisieren kannst. Eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Besonders dabei für ein "Wandergewerbe". Hier denke ich aber, dass Deine Karten hierfür nicht all zu gut sind.
Du müsstest dies dann als wanderener Kiosk anmelden. Das Bier, dass Du verkaufen möchtest darf nicht in unmittelbarer Nähe Deines Standes getrunken werden, denn sonst benötigst Du zusätzlich eine Gaststättenkonzession. Also darfst Du wenn überhaupt nur verschlossene Flaschen/Dosen etc. verkaufen. Auch musst Du damit rechnen, dass Du auch das Pfand Retoure nehmen musst.
Ich denke aber, dass Du solch eine Genehmigung nicht bekommen wirst. Hier in Bonn z.B. werden seit Jahren schon keine Genehmigungen für Wandergewerbe mehr erteilt.
Dennoch wünsche ich Dir viel Glück dabei.
Answer:
Einen Gewerbeschein brauchst auf jeden Fall.
Handel mit Lebensmitteln ist es in diesem Fall nicht. Einfach nur normaler Getränkeverkauf.
Viel Vergnügen bei der Tätigkeit. Reich wirst wohl nicht werden damit *fg*
Lg
Answer:
JA und du brauchst die Erlaubnis der Stadt die du nicht bekommen wirst also lass es. Bier ist ein Lebensmittel und du müsstest die Hygiene Vorschriften usw erfüllen.
Answer:
ja, du benötigst auf jedenfall eine Genehmigung dafür.
Bier ist Getränk und kein Lebensmittel.
Doch auf dem Amt wird dir bestimmt alles weitere erklärt, auch was es kostet. Denn umsonst gibt es nichts.
Answer:
Zu beachten ist bei biertrinkenden Studenten unbedingt folgendes
:
http://www.heckmeck.de/informatik/grunds…
Answer:
Ja dazu musst du bei der Stadt nachfragen ob das ok ist…
Man darf nicht einfach in öffentlichen Gebieten seine Sachen verkaufen oder in diesem Fall Bier
Answer:
Du brauchst einen Wandergewerbeschein. Den Rest erfährst Du beim Gewerbeamt oder bei den Gesundheitsbehörden.
Answer:
ja, und du brauchst eine Alkoholgenehmigung