18
Apr

Hallo, wir wollen umziehen, unser Vermieter meinte damals muendlich das ihm 1 Monat kuendigungsfrist reichen wuerde. Nun wollen wir kuendigen weil wir was ab 1.5 gefunden haben. Jetzt spuckt unser aktueller Mieter ( ein ziemlich unfreundlicher Zeitgenosse) uns (junge Familie) in die Suppe und hängt sich an seinen 3 Monaten auf. Den neuen Vertrag könnten wir bis 1.6 rauszögern, jedoch muessten wir einen monat lang dann 2 Wohnungen bezahlen was nicht geht. Nun meinte der Vermieter der neuen Wohnung das es wohl ein Gesetz gäbe, das wenn ich soundsoviel solvente Nachmieter finde, er nicht alle ablehnen darf und einen nehmen muss,… und ich so schneller aus dem Mietvertrag komme… stimmt das? wenn ja wo ist das genau gesetzlich festgehalten das ich mit meinem jetzigen Vermieter drueber reden kann?!… Vielen Dank im vorraus, ihr wuerdet uns einen riesen Gefallen tun, wenn ihr uns weiterhelfen könntet :)


Answer:
Das mit den Nachmietern ist ja schon richtig beschrieben worden. Es gibt noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung durch den Mieter. Dies geht aber nur aus folgenden Gründen:

Fristlose Kündigung des Mieters

Schwerste Fehler und Mängel der Mietsache berechtigen Mieter zur fristlosen Kündigung. In diesem Fall sind die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht zu beachten, sogar Zeitmietverträge können fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der "wichtige Grund", der die fristlose Kündigung rechtfertigt, muss im Kündigungsschreiben angegeben werden.

Die fristlose Kündigung des Mieters ist zulässig bei:

Nichtgewährung des Gebrauchs: Das sind Fälle, in denen der Mieter die Wohnung praktisch nicht mehr vertragsgemäß nutzen kann. Heizungsausfall im Winter oder eine völlig durchfeuchtete Wohnung sind Beispiele hierfür. Wenn der Mieter fristlos kündigen will, muss er den Vermieter abmahnen und eine angemessene Frist setzen, damit der die Mängel beseitigen kann. Ist nach Ablauf der Frist nichts geschehen, kann der Mieter fristlos kündigen. Die Frist ist entbehrlich, wenn von vornherein klar ist, dass der Vermieter gar keine Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen.

Gesundheitsgefährdung: Fristlos kündigen kann der Mieter auch, wenn von der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung ausgeht, zum Beispiel eine überhöhte Formaldehydkonzentration in der Wohnung, oder wenn gesundheitsgefährdende Konzentrationen von Holzschutzmitteln gemessen wurden. Das gilt aber auch bei einem ständigen Heizungsausfall im Winter oder bei Ungeziefer in der Wohnung. In diesen Fällen braucht der Mieter keine Fristen einzuhalten.

Die fristlose Kündigung ist auch zulässig, wenn der Vermieter den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann, oder wenn der Vermieter seine mietvertraglichen Pflichten schwer verletzt. Das kann eine schwere Beleidigung oder sogar eine Körperverletzung sein. Hierunter fallen aber auch eine Mietpreisüberhöhung des Vermieters oder eine bewusste Täuschung bei der Nebenkostenabrechnung.


Answer:
Die alte Legende, biete 3 Nachmieter und der Vermieter muss spätestens den 3. Nachmieter nehmen. Sie ist und bleibt eine Legende - diese Regelung gab es noch nicht einmal.

3 Monate Kündigungsfrist ist nach geltender Rechtsprechung für jeden zumutbar. Sollte dein Mietvertrag keine echte Nachmieterklausel beinhalten, muss dein Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren - er könnte, muss es aber nicht.

Man könnte eventl. dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag anbieten. Darin kann man den Kündigungstermin beliebig festsetzen. Man könnte ihm dafür zusagen, dass man die Wohnung frisch renovieren würde, oder ein anderes "Geschenk" anbieten. Im Aufhebungsvertrag kann alles mögliche geregelt werden, d.h. die ursprünglich vereinbarten Dinge des Mietvertrages werden dadurch unwirksam.
Kann ein Vor- oder auch Nachteil sein, je nach Perspektive.


Answer:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/nachm…

http://www.mieterverein-koeln.de/infobar…

lies mal da stehen n paar gute infos drin wie du es bewerkstelligen kannst damit du früher rauskannst……
ein gesetz wie der vermieter sagte gibt es NICHT..

hast du übrigens einen zeugen was die mündliche zusage der kündigungsfrist betrifft?


Answer:
Vertrag ist Vertrag. Es gibt kein Gesetz, dass einen Vermieter verpflichtet, Nachmieter anzunehmen. Sicher kann bei schikanöser Ablehnung Rechtsmissbrauch vorliegen, aber das ist sehr schwer darzulegen und zu beweisen.

Answer:
Nein, das ist ein Gerücht mit dem Recht auf früheren Auszug bei Nachmieterstellen. Das wäre immer nur Kulanz des Vermieters. Wenn ihr nichts schriftlich habt, wird das nichts.

Answer:
Nein, das stimmt nicht, und du wirst keine derartigen Gesetze finden.

Dieser alte Aberglaube ist leider nicht auszurotten.

This entry was posted on Saturday, April 18th, 2009 at 11:24 pm and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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