May
Ostersonntag ist ja bekanntlich ein Feiertag, ist er aber auch gesetzlich so das der Arbeitgeber den gesetzlichen Feiertagzuschlag bezahlen muss oder ist es nur ein normaler Feiertag wo nur der normale Zuschlag für die Sonntagarbeit berechnet wird?
Answer:
Ok … wieder mal viel Halbwissen unterwegs hier …!
Ein Feiertag ist ein Tag, an dem landesweit der normale Geschäftsbetrieb allgemein ruht ( Gängige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte)
1. Ostern ist KEIN gesetzlicher Feiertag sondern ein kirchlicher Feiertag, wie Weihnachten auch!
2. Es wird bei der Berechnung von Feiertagszuschlägen KEIN Unterschied gemacht, ob dieser gesetzlich oder kirchlich ist.
3. Fällt ein vertraglich vereinbarter Arbeitstag auf einen Feiertag (bspw 7 Tagewoche), so hat der Arbeitgeber diesen mit dem dafür vorgesehen Prozentsatz aufzuwerten, in diesem Fall mit 100% des Stundenlohns steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig .Hat man bspw eine 5 Tagewoche von Mo - Fr und der Feiertag fällt auf Sa oder SO, dann hat man Pech gehabt.
4. Fallen mehrere Ereignisse aufeinander, wie Sonn- und Feiertag, dann wird nur der Höhere Prozentsatz davon berechnet, also nicht 50% und 100% sondern nur die 100%.
5. Tarifvertragliche Regelungen können hier von abweichen, bspw in der Gastronomie.
6. Fällt ein Feiertag in einem Bundesland an und der Arbeitgeber hat seinen Hauptsitz in einem anderen Bundesland wo dieser nicht anfällt, dann ist der Feiertag aufzuwerten, denn es gilt der Arbeitsort und nicht der Firmensitz.
Answer:
Ich würde erst einmal in meinem eigenen Vertrag schauen, mein AG hat geschrieben, dass wenn der gesetzliche Feiertag auf ein Sonntag fällt, dann zahlt er die 100%.
Also kann ich meinem Vorschreiber nur Recht geben.
Answer:
Es ist ein Feiertag, der auf einen Sonntag fällt.
Ich denke, dass ein Feiertagszuschlag in diesem Fall nicht zum tragen kommt!
Genaueres steht aber wohl im entsprechenden Tarif- bzw. Arbeitsvertrag.
Answer:
Ostersonntag ist ges Feiertag und Sonntag. In manchen Tarifverträgen wird mehr gezahlt als für Feiertage. Aber das kommt immer auf den Tarifvertrag an
Answer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche…
Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. In §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Bundesland Brandenburg[12] werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. ArbZG §§ 9–11[13]), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Bundesländer führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf.
Answer:
Es ist ein gesetzlicher Feiertag und kein normaler Sonntag, das ist Fakt.
gruß
Franky
Answer:
Normaler Feiertag