21
May

Ich kaufe einen PKW für das Betriebsvermögen und gebe den Vorgänger in Zahlung, ebenfalls aus dem Betriebsvermögen. Es erfolgt eine einzige Zahlung über den Differenzbetrag.

Würde ich bilanzieren, hätte ich einen Ertrag aus Abgang AV und eine Anschaffung i.H. des Kaufpreises für den Neuen. Ist in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genauso zu verfahren? Schließlich gibt es nur eine Zahlung? Wäre es da auch möglich nur die saldierte Differenzzahlung als Anschaffungskosten anzusetzen und den Alten zum Buchwert von Null abgehen zu lassen?


Answer:
Auch in einer Einnahmen/Überschuss Rechnung darfst Du für den neuen PKW lediglich die anteilige Abschreibung für das Anschaffungsjahr abziehen, nicht den kompletten Zahlbetrag.

Das heisst, Du musst genauso buchen, wie bei einem Bilanzierer, den Buchwert des alten PKWs gegen den Verkaufserlös rechnen und den GEwinn versteuern, den neuen PKW abschreiben. Nur dass es ja eigentlich kein Anlagevermögen gibt, aber trotzdem empfiehlt es sich ein Verzeichnis zu führen, um die Afa überwachen zu können

Würdest Du die saldierten anschaffungskosten als Afa BMG ansetzen, hättest Du nicht die korrekte Afa

This entry was posted on Thursday, May 21st, 2009 at 10:22 pm and is filed under Steuern. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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