May
Ein Makler hat mir eine Wohnung vermittelt (den Kontakt zum Vermieter hergestellt) bei der Wohnungsbesichtigung ist heraus gekommen (durch den Vermieter) das die Angaben des Makler´s im Internet nicht korrekt waren.
Anstatt 2 Monatsmieten Kautionen möchte der vermiter 3
und die Nebenkosten waren ca. 100 - 150 Euro höher pro Monat wie der Makler es ausgeschrieben hatte!
Habe ich eine Möglichkeit eine Minderung der Maklerprovision zu bekommen oder die Zahlungen ganz zu verweigern? Zwar haben wir die Wohnung genommen aber uns entstehen dennoch alleine im ersten jahr eine mehrbelastung von ca. 2000 Euro
Sind falsche Angaben kein Grund die Provisionszahlungen zu verweigern? Lockangebot???
Answer:
Zahlen JA
aber nicht 3 Monatsmieten, denn:
Bei der Vermietung ist die Maklercourtage gesetzlich auf zwei Monatskaltmieten begrenzt.
http://www.focus.de/immobilien/kaufen/ma…
Answer:
LEIDER GANZ KLAR NEIN!
Denn an der eigentlichen Kaltmiete hat sich ja nichts geändert. Die hätte der Makler sowieso bekommen also maximal diese 2,38 Monatsmieten Courtage.
Die Nebenkosten kann und darf der Makler ohnehin nicht als Provision mitberechnen.
Was die Fehler des Maklers angehen, müsstest Du ihm erst einmal nachweisen, dass diese vorsätzlich waren, selbst wenn Du dieses könntest, würde es Dir auch nichts bringen, da wir wieder bei Kaltmiete sind.
Außerdem wurdest Du ja spätestens durch den Vermieter über die höhere Kaution und die höheren Nebenkosten informiert und hättest ja die Anmietung der Wohnung ablehnen können.
Jetzt habt ihr aber die Wohnung angemietet und damit hast Du die Konditionen akzeptiert. Sprich also, Du bist Dich mit dem Vermieter einig geworden.
Die Kaution ist ja von Grund auf kein Mehraufwand. Die bekommst Du ja nach Mietende zurück.
Die Nebenkosten kann ja auch der Vermieter nicht beeinflussen, da er die Kosten der jeweiligen Kommunen und Unternehmen (Müll etc.) nur 1 zu 1 weitergeben darf.
Es ist bedauerlich dass es immer wieder Makler gibt, die der Meinung sind, die Angebote in den Anzeigen zu ihren Gunsten zu frisieren.
Manchmal frage ich persönlich mich überhaupt, warum ein Makler so einen hohen Anspruch auf Provision hat. Ich hatte zuletzt bei der Anmietung der Wohnung einen Makler der mir am Telefon die Adresse der Wohnung gab und mir mitteilte, dass ich mir diese selbst ansehen kann.
Den Makler selbst hatte ich das erste und letzte mal bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gesehen und dafür kassierte er immerhin diese 2,38 Monatsmieten Provision. Und für die Leistung frage ich mich dann warum.
Na gut, leider stehen Deine Karten da sehr schlecht.
Answer:
Der Vermieter hat dich deinen Angaben zufolge VOR Vertragsunterzeichnung auf die Abweichungen aufmerksam gemacht.
Daher kannst du den Vermieter in keiner Weise belangen, er hat ehrlich und nach kaufmännischen Grundsätzen gehandelt.
Ein anderer Fall wäre, wenn sich der Vermieter aufgrund der Falschangaben des Maklers (Erfüllungsgehilfe des Vermieters) deine Unterschrift erschwindelt hätte. Dann hättest du vom Vertrag zurücktreten und den Vermieter wegen arglistiger Täuschung belangen und schadenersatzpflichtig machen können.
Du hast jedoch aus freien Stücken den Vertrag mit den abweichenden Bedingungen unterzeichnet, sodass diese beidersetige Willenserklärung nun rechtsgültig ist.
Allerdings hindert das dich nicht, im Innenverhältnis mit dem Makler eine andere Einigung über die Höhe seiner Courtage zu erwirken. Wenn du den Maklervertrag VOR Kenntnis der Falschangaben unterschrieben hast, sehe ich durchaus Potential, eine Minderung seiner Courtage - notfalls sogar gerichtlich - durchzusetzen. Eine vollständige Verweigerung seiner Courtage sehe ich eher skeptisch.
Er könnte jederzeit den Einwand eines Irrtums oder Druckfehlers geltend machen.
Ich an deiner Stelle würde versuchen, mich mit dem Makler außergerichtlich zu einigen und herausholen, was ohne Prozess (sprich: Ohne finanzielles Risiko für dich) herauszuholen ist. Was du vor Gericht mühsam erstreitest, stecken sich dann kaltlächelnd dein Rechtsanwalt und das Gericht ein.
Answer:
Nein!
Du wusstest ganz klar vor Anmietung der Wohnung, dass höhere Kosten als vom Makler genannt, auf dich zukommen. Trotzdem hast du das Angebot des Maklers angenommen. Damit hat der Makler Anspruch auf Provision. Außerdem steht im Kleingedruckten bei Maklern immer, dass sie für die gemachten Angaben nicht haften. Denn es könnte ja sein, der Vermieter hat ihm falsche Zahlen genannt, um die Wohnung leichter vermieten zu können. Der Makler haftet hier in keinem Fall und wird dich sofort auf Zahlung der Provision verklagen und den Prozess gewinnen.
@RL
Der Makler möchte keine 3 Monatsmieten als Provision, sondern der Vermieter möchte dies als Kaution, ein erheblicher Unterschied!
Answer:
Ich würde sagen nicht gut gelaufen !
Wurde trotzdem ein Vertrag abgeschlossen akzeptiert der Mieter, der Makler bekommt seine Courtage und gut ist !
Sollte aber System im Handeln des Maklers festzustellen sein ,(es kann ja jeder Depp einen Gewerbeschein beantragen und sich als Makler ausgeben) kann man wegen sittenwidrigen Verhaltens Klage einreichen und versuchen die Courtage ganz oder teilweise einzuklagen.
Die Beweislast liegt beim Kläger (Mieter) ! ! ! !