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Apr

habe meine wohnung gekündigt. nun verlangt der vermieter das ich sie so zu renovieren hab das sie diese wohnung sofort weiter vermieten können. die wohnung habe ich jedoch komplett unrenoviert bezogen( braune wände). das heist vorher wohnten 2 mieter in dieser wohnung die auch nie renovierten. vom vermieter hab ich damals die farbe bezahlt bekommen,(im vertrag protokoliert) kann er jetzt trotzdem verlangen das ich diese wohnung neu renoviere? und wie lange darf der vermieter mir einen teppich anrechnen? dieser liegt seit 1995 dort! danke im vorraus für die antworten. währ nett wenn mir jemand seine aussage mit paragraphen protokolliert


Answer:
Ob du renovieren musst, hängt vom Zustand der Wohnung und einer wirksamen Klausel in deinem Mietvertrag ab.
Sind starre Fristen vereinbart ist die Klausel unwirksam, ebenfalls unwirksam mit Summierungseffekt einer Endrenovierungsklausel.
Es gibt nur eine Möglichkeit wirksam eine Endrenovierungsklausel zu vereinbaren.

Answer:
Was meinst du mit Teppichboden anrechnen?

Da der seit 1995 liegt, hast du die Wohnung mit dem Teppichboden gemietet, das heißt, das du seine Nutzung mit dem Miete bezahlst. Wenn du ihn nicht runiert hast (Brandlöcher, Rotweinflecken), dann passiert gar nichts (sachgemäße Nutzung).

Aber selbst wenn du ihn jetzt ruiniert hättest, müsstest du nur den Zeitwert zahlen. Und der dürfte beim einem 14 Jahre alten Teppichboden gegen Null gehen.

Du hast die Wohnung renoviert bezogen, der Mieter hat dir die Materialien bezahlt, die Arbeit hast du gemacht. Also: Kaufst du die gleiche Anzahl Farbeimer (weiß), die du damals bekommen hast und bietest sie dem Vermieter an.


Answer:
Wenn es so im Mietvertrag vereinbart wurde mußt du wohl in den "sauren" Apfel beißen. Allerdings hat sich auch einiges zu Gunsten der Mieter geändert. Geh zum Mieterschutzverein und laß dich dort beraten.
Ich selber bin auch genauso "geneppt" worden weil ich den neuen Vertrag nicht richtig durch gelesen habe, vor meiner Unterschrift.
Bin in eine völlig "versiffte" Wohnung gezogen wo tatsächlich seit den 40er Jahren nichts gemacht wurde. Beim Auzug wollte der Vermieter alles ganz "pingelig" und Fachgerecht renoviert haben.
Habe auch alles nach seinen Wünschen erledigt aber nach meinem "Geschmack" ;-))
Im Vertrag fehlte "leider" die Klausel dass alles in weiß gestrichen werden muß.
*Grins* Dank eines pfiffigen Anwalts konnte ich mich farblich voll austoben.
Pinkfarbende Wände, Signalrote Türen, der Bodenbelag in Schlumpfblau und weitere optische Ausrutscher………
Ist schon lange her aber bringt mich immer noch zum LACHEN!

@regnau:
Sehe ich genauso aber habe oft das Gegenteil gehört. Auch in meinem jetzigen Vertrag ist es so verankert dass ich bei Auszug ALLES renovieren soll. Da ist das letzte Wort aber nicht gesprochen.
MIETERSCHUTZBUND!


Answer:
Das kommt jetzt auf deinen Mietvertrag an. Ob bezüglich der Renovierung etwas gesondert vereinbart wurde. Sollte da nur stehen, der Mieter hat die Wohnung in renoviertem Zustand zu übergeben, reicht es, wenn du ein bißchen Farbe an die Wände klatscht und den Teppich absaugst. Ein bereits verlegter Teppich ist nach fünf Jahren abgewohnt. Der Vermieter kann also keinen neuen verlangen.

Die Renovierung wäre anders, wenn du z. B. eine frisch renovierte Wohnung bezogen hättest und im Mietvertrag stünde, du müßtest sie so übergeben, wie du sie bekommen hast. Das ist die einzige Formulierung, die im Moment vor Gericht durchkommen würde.

Das Gesetz hat sich diesbezüglich zu Gunsten des Mieters geändert. Eine Bruchbude übergeben kannst du nicht. Aber es reicht, wenn du mit adäquater Farbe die Wände streichst und Dübellöcher verschließt. Mehr kann der Vermieter nicht verlangen.

http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Re…


Answer:
Das ist eine sehr gute Frage und interessiert mich im Übrigen mindestens genauso wie Dich, denn bei uns zu Hause ist es das gleiche und ich sehe keinen Grund, warum ich eine Wohnung, für deren Ausbau ich im Prinzip viel Geld hingelegt habe dann auch noch die Renovierungskosten zahlen soll…. bin mal gespannt auf die Antworten die Du weiterhin bekommst, denn wenn ich ehrlich bin, tendiere ich zu der Aussage, dass wenn Du beim Einzug ja schon renoviert hast, Du beim Auszug nicht auch noch einmal renovieren musst, da du ja schon vorher die ganze Arbeit und die Kosten dafür hattest. Aber belegen kann ich Dir das leider nicht. Von meinem eigenen Gerechtigkeitssinn her, fände ich es schon wirklich richtig, dass Du es nicht renovieren musst.

Answer:
Ob Du bei Einzug renoviert hast oder nicht, spielt keine Rolle. Es kommt darauf an was im Mietvertrag steht. Wenn die Renovierung vereinbart wurde, diese Absprache noch gültig ist (wegen BGH), dann musst Du renovieren. Ein Teppichboden ist nach 10-15 Jahren abgewohnt

Answer:
Wenn die Tapeten,nicht in Fetzen runterhängen,muß man nicht renovieren.Teppich gilt als Abnutzungserscheinung und muß nicht ersetzt werden.Vrmieter,versuchen immer,es auf den Mieter abzuwälzen,da sind se alle gleich.Zum Glück,sind wir im Mieterschutz.

This entry was posted on Wednesday, April 1st, 2009 at 3:22 am and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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