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Jun

ich habe eine Risikolebensversicherung sollte mir was passieren wird diese dann gepfändet und meine Schulden bezahlt oder an die Hinterbliebenden ausgezahlt.


Answer:
Es wird zwar ausbezahlt aber wenn Deine Liebsten dieses Erbne annehmen dürfen sie auch Deine hinterlassenen Schulden bezahlen!

Ansonsten müssen sie das Erbe komplett ausschlagen und bekommen damit auch die Versicherung nicht!


Answer:
Ja eine Lebensversicherung ist pfändbar. Wenn du sie als sicherheit bei einem Kredit angegeben hast kann die Bank wenn du nicht mehr zahlen solltest die Lebensversicherung kündigen und sich das Geld daraus holen.

Bei deinem Tod wird das Geld aber erst an deine Hinterbliebenen ausgezahlt.


Answer:
Nur dann, wenn der Begünstigte zu den Erben zählt..

Wenn die Leistungen aus der RLV in die Erbmasse fallen, sind sie ebenso pfändbar wie Bargeld.

Wenn die Leistung einer Person zufließt, die mit dem Erbe nichts zu tun hat (Kirche, Stiftung, fremde Person), hat der Gläubiger keinerlei Recht, sich zu bedienen.

Wurde die RLV abgeschlossen, um eine bestimmte Sache abzusichern (Hausfinanzierung, Geschäftsfinanzierung) und an den Geldgeber abgetreten, ist sie zweckgebunden; ein Dritter hat kein Zugriffsrecht.

Ausnahme: Die Versicherungsleistung übersteigt die zweckgebunden abgesicherte Sache. Dann haben sowohl Erben, aber auch Gläubiger Anspruch auf den übersteigenden Teil.


Answer:
Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, können nicht gepfändet werden, wenn die Versicherungssumme fast 2070 Euro nicht übersteigt. Kapitalbildende Lebensversicherungen sind nur mit wenigen Ausnahmen pfändbar.

In diesen Fällen solltest Du Deinen Versicherungsmann zu Rate ziehen.


Answer:
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, zahlt die Versicherung an den Begünstigten. Die Versicherung hat nichts mit dem Erbe zu tun.

This entry was posted on Friday, June 6th, 2008 at 3:55 am and is filed under Versicherung. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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