26
Feb

Ich versuche gerade herauszufinden, ob man als im öffentlichen Dienst tätige Person in der Einkommensteuererklärung auch als Art der Tätigkeit "Beamter oder Vergleichbar" angeben kann, weil:
Wählen Sie »Beamter« , wenn Sie
als aktiver Beamter tätig waren.
als Beamter beurlaubt waren.
als sonstiger Beschäftigter einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig waren und Sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben (z.B. sog. Dienstordnungs-Angestellte).


Answer:
Nein,

ein Beamter ist ein Beamter

ein Angestellter ist ein Angestellter

das sind "zwei paar Schuhe", sonst gäbe es ja auch diese Unterscheidung nicht.


Answer:
Wenn es so wäre, bräuchte man keine zwei Begriffe für Einunddasselbe. Steuerrechtlich bestehen da große Unterschiede, die W.S schon richtig genannt hat. Angestellte des öffentlichen Dienstes können aber durchaus in Ausnahmefällen dem Beamtenstatus ebenbürtig gestellt sein (letzter Absatz deines Textes), wenn sie per Arbeitsvertrag die genannten Vorschriften und Grundsätze zugesprochen bekommen haben.

Angestellte des öD sind in der Regel steuerrechtlich nicht Beamte, können aber aufgrund ihres Arbeitsvertrages so gestellt sein.


Answer:
Wenn Du Verwaltungsangestellter bist, bist Du kein Beamter!
Als Angestellter im Öffentlichen Dienst unterliegst Du dem Manteltarifvertrag für Angestellte.
Bist Du einmal Beamter und bist von höchster Instanz dazu berufen und ernannt worden, dann bist Du es bis zu Deinem letztenTage und Verabschiedung von dieser Welt.
Als aktiver Beamter hast Du Anspruch z. B. auf Bezüge und Heilfürsorge, die sich später im Ruhestand auf Beihilfe und Pensions- oder Versorgungsanspruch umwandelt.

Answer:
Nein, das gilt nur für den genannten Personenkreis und nicht für Angestellte des öffentlichen Dienstes..

Oder erhältst du Beihilfen nach Beihilferecht und zahlst keine Sozialversicherung und keine Arbeitslosenversicherung?


Answer:
Ja wie jeder hier.

This entry was posted on Thursday, February 26th, 2009 at 1:58 am and is filed under Steuern. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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