30
Jun

Sperre vom Amt?

Author: admin

Ich möchte gerne zu meinem Verlobten in eine eheähnliche Gemeinschaft ziehen, da mein Freund aber in einer anderen Stadt wohnt müsste ich dazu aber meinen Job aufgeben!

Nun weiss ich nicht ob ich dafür vom der Arbeitsagentur gesperrt werden kann,denn ich habe gelesen, dass es durchaus möglich sein kann!

Was aber nicht heissen soll, dass ich mich auf die faule Haut legen will, ich möchte dort auf jeden Fall wieder arbeiten.

Muss nur für die erste Zeit die Hilfe des Amtes in Anspruch nehmen!

Kann mir da einer weiterhelfen, der sich damit auskennt?

Vielen Dank im Voraus!

PS: Bitte nur ernstgemeinte Antworten !!!


Answer:
Das ist einen schwierige Lage, das Beste wäre du würdest dir erst einen Job in der Stadt deines Verlobten suchen. Ich weiß dass dies nicht so einfach ist und manchmal schon etwas dauern kann. Die Rechtslage sagt dass du ausreichende Gründe vorlegen mußt um einen Job zu kündigen ohne hinterher eine Sperre von drei Monaten aus dem Weg zu gehen. Es ist halt Auslegungssache ob die Liebe hierfür ausreicht. Es kommt halt auch auf die Entfernung zwischen den beiden Städten an.

Eine Möglichkeit wäre noch wenn dein jetziger Arbeitgeber mit sich reden läßt und dich kündigt, du solltest dies evtl. in Betracht ziehen und mit ihm reden.

Ich wünsche dir viel Glück.


Answer:
die werden dir 3 monate das alg sperren….

würde mir erst nen job suchen und dann umziehen….

grüße


Answer:
Also wenn du selber kündigst, dann wirst du auf jedenfall für 3 Monate gesperrt, wenn es einen Aufhebungsvertrag hast, kannst du beim Arbeitsamt eine Erklärung ablegen warum….Dann kann es wie bei mir sein, dass du nicht gesperrt wirst.

Und das beste ist such dir erst einen Job und unterschreibe einen Vertrag, dann bist du auf der sicheren Seite und musst keine Angst haben Arbeitslos zu sein, oder ohne Geld leben zu müssen, das geht nämlich gar nicht.


Answer:
Ernste Antwort: ERST Arbeit suchen, und dann Umziehen.

Bei Vorstellungsgesprächen kannst du ja sagen zu wann du anfangen möchtest bzw. kannst.

Und ja wenn du kündigst wirst du gespeert für 3 Monate.

Auch wenn du entlassen wirst mit eigenen Verschulden wirst du gespeert.

Wenn du eine Arbeit hast kannst du ja in deiner jetzigen Firma einen Aufhebungsvertrag machen,dann musst du die kündigungsfrist nicht so streng einhalten.


Answer:
Wenn du selber kündigst wird dir der Anspruch Auf Arbeitslosengeld für 3 Monate gesperrt!!!! Also entweder redest du mit deinem Arbeitgeber über eine Kündigung seitens des Arbeitgeber, nennst ihn den Grund!!! Falls er dich nicht kündigt , erst eine neue Arbeit suchen , dann Um ziehen oder eben 3 Monate ohne Geldbezüge!!! Alternative: Du sprichst nicht mit dem Arbeitgeber, hast einen guten Arzt der dich einige Zeit lang krank schreibt, so das du dann gekündigt wirst!!!

Answer:
Aus eigener Erfahrung: suche zuerst eine Arbeit und ziehe dann um, andernfalls erhältst Du eine Sperre von 3 Monaten!

This entry was posted on Monday, June 30th, 2008 at 8:13 am and is filed under Karriere. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

Leave a reply

Name (*)
Mail (*)
URI
Comment